Kann man als Eigentümer sein - in der Zwangsversteigerung bestehendes Haus - selbst ersteigern?
4 Antworten
Mikela:
Wenn der Vollstreckungsschuldner, also du, oder ein nach der Beschlagnahmewirksamkeit neu eingetretener Grubndstückseigentümer selbst bietet, dann kann der betreibende Gläubiger weitergehende Sicherheiten bis zur Höhe des Betrages verlangen, der noch zur Deckung seiner Ansprüche in bar nötig ist. Und ich kann dir aus eigener Berufserfahrung versichern, dass die Gläubiger den Antrag sofort stellen werden.
Wenn du aber über ausreichend Geld verfügst, dann kannst du doch vor der zwangsweisen Versteigerung deiner Immobilie die Gläubiger befriedigen, du sparst Verfahrenskosten - und bleibst nach wie vor Eigentümer.
Es wäre jedoch ein folgenschwerer Irrtum, anzunehmen, dass Gläubiger einen Ausfall hinnehmen würden. Du haftest persönlich mit deinem gesamten Vermögen für ausgefallene (Rest-)Forderungen der Gläubiger 30 Jahre lang.
Also: Gläubiger sofort befriedigen, Einstellung des ZV-Verfahrens über- erwachen, Löschung der Grundpfandrechte forcieren.
Nicht gerade sinnvoll, es auf eine Zwangsversteigerung ankommen zu lassen, die ganzen Kosten zu tragen und dann selber zu ersteigern. Womit will man das denn bezahlen? So was gibt es eigentlich nur bei Teilungsversteigerungen. Da pflegt man unwillige Miteigentümer auf diese Art auszubooten.
Wenn plötzlich Geld da ist, sollte das on die Rückzahlung des Kredits fließen um die Bank zu besänftigen. Danach kann man neu verhandeln...
Clopin
Ja dies kann man. Jedoch gibt es auch eine Möglichkeit der Umschuldung eines gekündigten Darlehens vor der Zwangsversteigerung. Dies umzusetzen und dem Eigentümer zu helfen das Objekt, die Immobilie zu behalten ist mein täglicher Job. Wer möchte kann gerne auf mich zukommen.
Mal wieder auf Kundenfang mit einem etwas undurchsichtigem Kommentar.