Kann ich als Gläubiger ein Grundstück aus Zwangshypothek selbst ersteigern?
Bin sehr an dem Erwerb eines Grundstücks interessiert, welches aber der Eigentümer einfach nicht an mich verkaufen will. Er hat wohl was persönliches gegen mich. Ich verstehe es nicht, weil er es wirklicht nicht braucht, woanders wohnt und nicht klar ist, warum er es an mich nicht verkauft, obwohl nur ich mich dafür interessiere und bereit wäre, einen hohen Kaufpreis dafür zu zahlen, vielleicht deshalb. Ich weiß nicht! - Jetzt kam mir aber eine Idee. Ich habe nämlich erfahren, dass der Eigentümer viele Schulden hat. Ich könnte daher mit den Gläubigern in Verbindung treten und ihre Forderungen gegen den Eigentümer durch Abtretung an mich käuflich erwerben und dann gegen den Eigentümer vorgehen, und zwar mit einer Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in dieses für mich interessante Grundstück. Ich würde es dann zur Versteigerung bringen und da selbst erwerben. Dann hätte ich mein Ziel ebenfalls erreicht. Oder gibt es da Hinderungsgründe?
1 Antwort
Wenn es moralisch vertretbar ist die Schulden nur zum Zwecke des Erwerbs aufzukaufen, kann man sagen, OK, alles genau so machbar wie beschrieben. Man bräuchte üb rigens nicht alle Schulden aufzukaufen, sondern nur soviele, wie er nich innerhalb der Kündigungsfristen bedienen kann. Es soll ja auch nicht überzahlt werden. sgen wir bis ca. 50-70 % des Grundstückswertes.
Es istt alerdings ein steiniger Weg. fällig stellen, dann einen Titel erwirken, den zur Eingtragung bringen. Und dann daraus die Versteigerung betreiben.
Viel Spaß