Ich beziehe demnächst EU-Rente und würde gerne meine Handarbeiten online oder privat verkaufen. Darf ich als Rentner der EURente den Gewerbeschein erwerben?

3 Antworten

Also ich sehe da keine Gefahr, dass die RV Deine Erwerbsminderung anzweifeln könnte, nur weil Du Handarbeiten in geringer Menge verkaufst. Dafür mußt Du ja nicht mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sein.

Das ist doch eigentlich der optimale Nebenjob für jemanden, der einer geregelten Arbeit nicht nachkommen kann.

Es spricht auch nichts dagegen, dies sich von der RV direkt vorab telefonisch bestätigen zu lassen. Ich sehe da wirklich nicht die Gefahr einer Überprüfung der Erwerbsminderung bzw. einer Aberkennung der EM-Rente.

Schriftlich solltest Du das Gewerbe dann natürlich melden, mit inhaltlicher Darstellung Deiner Geschäftsidee.


Andrea3559 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 20:49

@Andri123 - herzlichen Dank, das war eine Antwort mit der ich sehr gut zurecht komme. Genau so eine Antwort wollte ich lesen - verständlich und ohne drum herum. Schönen Abend noch

Andri123  03.06.2018, 20:56
@Andrea3559

Ja, Danke, aber rechtsverbindlich ist meine Antwort natürlich nicht. Also frag lieber noch bei der DRV nach.

Darf ich als Rentner der EURente den Gewerbeschein erwerben?

Der wird nicht gekauft, das Gewerbe meldet man an. Natürlich darfst Du es, wer sollte Dich hindern?

definitiv unter 450 € mtl. 

Die sind bei Gewerbe völlig unerheblich, sondern beziehen sich nur auf einen Minijob, also Angestelltenverhältnis.

und sicher übersteige ich nicht 17500 € im Jahr

Die wären nur für die Umsatzsteuer von Bedeutung.

Vermutlich willst Du etwas anderes wissen, nämlich ob Dein Nebengewerbe eine Auswirkung auf die Gewährung der EU-Rente und deren Höhe hat.

Um das zu ermitteln müsste man zuerst wissen, ob es die volle, oder eine teilweise EU-Rente ist.

https://www.eurente.org/hinzuverdienst-erwerbsminderungsrente/


Andrea3559 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 11:58

Vielen Dank, es ist die Volle EU und ich entnehme der Antwort dass ich einen Gewerbeschein anmelden „darf“. Dachte es könnte dem RVB nicht passen wenn ich als EURentnerin noch „verkaufen“ aber nicht arbeiten kann. Danke schön!

Den "Gewerbeschein" erwirbt man nicht - man meldet ein Gewerbe an (kein Kleingewerbe).

Und dann muss man Steuererklärungen abgeben.


Andrea3559 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 12:02

Danke, das weiß ich - wollt wissen ob die Rentenversicherung mir „einen Strick daraus drehen „ kann wenn ich was „verkaufe“ aber nicht arbeiten kann - gesundheitsbedingt. Bin nicht bettlägerig - auch nicht behindert sondern wegen Depression nicht erwerbsfähig.