Nachzahlung einer Grundsicherung
Guten Tag und ein gesundes neue Jahr.... meine Frage: ich arbeite seit sieben Jahren in einer Werkstatt für Behinderte, wohne noch bei meinen Eltern im Haus.Durch Zufall habe ich erfahren, dass ich einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann, dies hat mir die Behindertenwerkstatt nie mitgeteilt. Gestern hat mir ein Bekannter gesagt, dass ich auch einen Antrag auf Nachzahlung stellen kann. Ist dem so ? Und habe ich hierbei eine Chance auf Erfolg ? Ich wäre sehr dankbar darüber, wenn mir jemand mitteilt, welche gesetzliche Grundlage hierbei zum Tragen kommen könnte. Zur Zeit bekomme ich von den "Lankwitzer Werkstätten" abzüglich des Essensgeldes 150€ ausgezahlt. Vom Sozialamt erhalte ich erst seit einem Jahr die Fahrkosten erstattet, dies haben meine Eltern für mich beantragt. All die Jahre zuvor, haben meine Eltern wegen Unwissenheit die vollen Fahrkosten für mich bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen, Tobias
2 Antworten
leider wirst du rückwirkend NICHTS bekommen, aber stell schnellstens den antrag denn erst ab dem tag der antragsstelllung bekommst du geld. du kannst die unterlagen noch nachreichen, aber der antrag als solcher muss laufen. dann geh zum sozialverband vdk. das kostet etwa 5,-€ monatsbeitrag und die stehen dir mit rat und tat zur seite. die stellen notfalls einen anwalt wenn du vor gericht musst. der link zum vdk ist folgender:
Hallo, grundsätzlich kann rückwirkend nichts gezahlt werden. Es gilt immer das Datum der Antragstellung. Ich würde auf alle Fälle beim Grundsicherungsamt vorstellig werden mit den vorhandenen Unterlagen. Von dort aus sollte eine genaue Prüfung der Sachlage erfolgen. Viel Erfolg. Gruß flocke12