Kann ich die Schuldzinsen vom Eigenheim auf mein vermietes Objekt umschreiben lassen?
Habe eine abbezahltes vermietetes Haus. Auf mein Eigenheim besteht noch eine Darl.-restschuld. Nun läuft mein Darlehensvertrag aus und ich habe die Möglichkeit mein neues Darlehen auf das vermietete Objekt umschreiben zu lassen. Kann ich ohne weiteres nun die Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich absetzen?
1 Antwort
Nein, leider nicht, denn der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem vermieteten Objekt und der Restschuld vom privaten Objekt ist nciht herzustellen/nachweisbar.
Eine Lösung wäre folgendes:
Für Gewerbebetriebe gibt es das sogenannte "Zweikontenmodell."
Damit ist gmeint, dass der Betriebinhaber auf einem Konto alle Umsätze sammelt und die dann entnimmt. Von einem zweiten Konto zahlt er alle Betriebsausgaben. Da die Zinsen von diesem "Ausgabekonto" ja betrieblich veranlaßt sind, kann er die steuerlich abziehen.
Dieses Verfahren auf Ihre Situation würde bedeuten:
Die Mieteinnahmen auf einem Konto ansammeln und dann auf das Privatkonto überweisen. Von dort den Kredit des privaten Eigenheims tilgen.
Auf einem anderen Konto einen Kredit einräumen lassen und alle Kosten des Mietwohnobjektes zahlen.. Diesen Kredit dann irgendwann in einen langfristigen umwandeln.
Ob sich das lohnt, ob es wirtschalftlich sinnvoll ist usw. kann nur entschieden werden, wenn man alle Zahlen kennt.
Fragen Sie mal Ihren Steuerberater