Kann ich die Fahrtkosten zu meinem Kind und Freundin steuerlich absetzen?

2 Antworten

Da ist nichts zu machen.

DEr BFH war mit dem Fall mehrfach befaßt und hat immer gleich entschieden:

http://www.iww.de/astw/archiv/--33-estg--besuchskosten-getrennt-lebender-eltern-sind-keine-aussergewoehnliche-belastung-f52210


FREDL2  18.04.2014, 13:44

@wfwbinder: ich meine, das ist etwas anderes. In den Urteilen geht es um die Kosten, um die gemeinsamen Kinder nach Trennung zu besuchen. Bei der Frage handelt es sich m. E. um Fahrten zum Lebensmittelpunkt. Dieser wird allgemein dort angenommen, wo sich der Partner befindet.

Bei genauer Überlegung eine äusserst hmmm andere Auslegung.

Der Frager soll es einfach mit dem Lebensmittelpunkt probieren. Versuch macht kluch.

wfwbinder  18.04.2014, 14:16
@FREDL2

Das mit dem Lebensmittelpunkt korrespondiert dann aber schön mit dem ALG II.

ich frage mich sowieso wie der Frager das hinbekommt, denn eigentlich müßte er ja auch Erziehungsunterhalt zahlen.

FREDL2  19.04.2014, 18:19
@wfwbinder

@wfwbinder

ich frage mich sowieso wie der Frager das hinbekommt

Es ist nicht der Fall, dass ich das Konstrukt moralisch gut finde. Steuerrecht hat jedoch mit Moral rein gar nichts zu tun. Ansonsten wäre es auch ausgeschlossen, dass ich evtl. einen höheren Steuersatz habe als Du. Nicht in den falschen Hals bekommen bitte, ist (Galgen)humorvoll gemeint.

wfwbinder  20.04.2014, 18:26
@FREDL2

Es ging mir nicht um die Moral (B. Brecht: Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral).

Es ging mir wirklich nur um das rein technische Problem:

Kindesunterhalt

Erziehungsunterhalt

beides anscheinend nicht, dann sonst ja wohl kein Hartz IV,

Aber ein Einkommen was hoch genug ist, um eine Steuerermäßigung abzufragen.

Nein, das geht nicht, Familienheimfahrten sind bei eine doppelten Haushaltsführung absetzbar. Dazu ist aber erforderlich, dass Du einen Haushalt am Erstwihnsitz unterhältst oder maßgeblich mitbestimmst.

In diesem Fall ist es wohl nicht möglich, beide Goodies mitzunehmen. gerade die "Ehe ähnliche" Gemeinschaft ware hier für die Absetzbarkeit von Heimfahrten und für die Kosten der Wohnung am Arbeitsort als Begrünbdung geeignet.

Ich vermute mal, Hartz IV bringt mehr, Du musst also auf die Steuervorteile verzichten.


FREDL2  18.04.2014, 13:49

@Mikkey: nö, Familienheimfahrten gibts auch ohne dopp. HH. Man braucht dafür noch nicht mal einen gemeldeten 2.Wohnsitz. Es würde bei der Argumentation jedoch helfen.

Gefühlte 1000x wurde hier bereits bekanntgegeben, dass es steuerlich keine Bedeutung hat, wo 1. oder 2. Wohnsitz gemeldet sind. Um irgendwas zu beweisen, schadets aber auch nicht.

Mikkey  18.04.2014, 14:54
@FREDL2

Also ich finde im EStG eine Stelle, die als Definion des Begriffs Familienheimfaht herhalten kann (§9 Abs. 1 Nr. 5):

Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt)

Sicher braucht man keinen gemeldeten 2. Wohnsitz, aber ganz bestimmt einen eigenen Hausstand, der als Ziel der Familienheimfahrt dient. Gerade den sehe ich hier eben nicht.

FREDL2  19.04.2014, 18:15
@Mikkey

@Mikkey: man braucht auch keinen. Wir reden nicht von Famileinheimfahrten, sondern von Fahrten zum Lebensmittelpunkt. Das kann u. a. auch das Elternhaus sein oder eben die Wohnung des Lebenspartners.