Kann man als Freiberufler Fahrtkosten in den Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen?
Hallo zusammen, ich bin freiberuflicher Musiker, arbeite in München und habe dort auch meinen Erstwohnsitz. Ursprünglich komme ich aus der Nähe von Nürnberg, wo ich quasi im Elternhaus meinen Zweitwohnsitz habe. Im gleichen Ort wohnt auch meine Freundin, deshalb fahre ich ca. jedes zweite Wochenende dort hin. Kann ich diese Fahrten in den Zweitwohnsitz quasi als Familienheimfahrten steuerlich geltend machen oder nicht? Ich fahre die Strecke meistens mit dem Zug und schliesse mich fast immer mit anderen Menschen zusammen, somit habe ich nur wenige Tickets, die ich dem Finanzamt zeigen kann, da andere Fahrer meistens weiter fahren müssen. Vielen Dank schon mal für die Unterstützung............die Steuererklährung sitzt mir im Nacken :)
1 Antwort
Nein, wenn Du alle zwei Wochen Deine Freundin besuchst, ist das Dein Privatvergnügen.
Anders wäre es, wenn Dein Heimatort, wo Eltern und Freundin wohnen, Dein Lebensmittelpunkt wäre.
Dann wäre es doppelte Haushaltsführung, weil Du in München eine Wohnung unterhältst, die nur deshalb angemietet ist, weil Du dort arbeitest.
Bei doppelter Haushaltsführung kann man wöchentliche Heimfahrten geltend machen.
Ebenso die Miete.
Aber es ist erstmal zu prüfen, wo Dein Lebensmittelpunkt nun ist.
Oder wie Herr Konz es formuliert: "Steuern spart man durch steuergünstige Umstände"
Heißt das, wenn ich nicht München sondern meinen Heimatort als Erstwohnsitz hätte, dann könnte ich die Fahrten geltend machen und wäre die Miete der Münchner Wohnung dann auch steuerlich absetzbar?
Bis zu wieviele Fahrten kann man dann steuerlich angeben?
Vielen Dank schon mal für die Bemühungen.