Kann ich auf einer Rechnung einen Teilbetrag als Anzahlung veranschlagen?
Ich nehme als Dienstleister bei meinen Aufträgen immer 50% Anzahlung. Gleichzeitig würde ich aber gerne den Verwaltungsaufwand sowohl für meine Kunden als auch mich selbst möglichst gering halten. Mein Wunschvorgehen - von dem ich mir aber nicht sicher bin, ob rechtlich etwas dagegen spricht - wäre folgendes:
Mit Auftragserteilung stelle ich sofort die Rechnung über den gesamten Betrag und vermerke auf der Rechnung, dass 50% des Gesamtbetrags als Anzahlung sofort fällig ist und der Rest nach Abschluss des Auftrags. Ist das so zulässig? Vielen Dank!
1 Antwort
Du kannst frei einen Zahlungsplan mit dem Auftraggeber vereinbaren. Dazu kannst Du Meilensteine mit Bedingungen formulieren und die Zahlungen an das Erreichen der Meilensteine knüpfen.
Das würde jedoch als Zahlungsplan im Angebot bereits enthalten sein, nicht als nachträgliche Zusatzvereinbarung in Rechnungen erst auftauchen. Jemand könnte mit der Anzahlung nicht einverstanden sein und daraufhin den Auftrag stornieren wollen.
Weiterhin ist die Rechnung "nach Abschluss des Auftrags" nicht eindeutig definiert. Was kennzeichnet den Abschluss? Du muss dies eigentlich in einer schriftlichen Mitteilung erklären und damit wird auch die Schlußrechnung fällig. Dann kannst Du aber gleich eine Schlußrechnung stellen.
Wenn das Ende des Auftrags nicht klar erkennbar ist (Datum hängt von Umständen außerhalb Deiner Kontrolle ab), dann kann das Zahlungsziel für die Schlußrate in der Rechnung mit Auftragserteilung überhaupt noch nicht genannt werden.
Daher würde ich wie folgt vorgehen:
- Im Angebot steht der Meilensteinplan mit den Erreichungsbedingungen und den jeweils prozentual fälligen Zahlungen.
- Zu jedem Meilenstein schickst Du eine entsprechende Rechnung und erklärst darin auch das Erreichen des Meilensteins, sowie das Zahlungsziel für den (Teil-)Rechnungsbetrag.
- Die Schlußrechnung nach Abnahme (in Deinem Modell also die zweite Rechnung) würde als Schlußrechnung gekennzeichnet sein. Sie markiert auch den Beginn beispielsweise einer vereinbarten Gewährleistungsperiode.
Ich würde den von Dir vorgeschlagenen Weg für unsauber halten und außerdem Risiken sehen, wenn diese Vorgehensweise nicht von Anfang an in den AGB oder einem Angebot definiert wurde.
Zur Vereinfachung kannst Du Dir höchstens die erste Rechnung sparen, indem im Angebot bereits genannt wird, dass der Zahlungseingang der ersten Meilensteinzahlung den Auftragsbeginn markiert. Du kannst dann beispielsweise sagen, die Arbeiten beginnen eine Woche ab Zahlungseingang der ersten Teilzahlung.
Wenn die Kunden das akzeptieren, kannst Du das auch so vereinbaren, wenn der Zieltag X schon von Anfang an definiert werden kann. Bei Dienstleistungen kann jedoch etwas dazwischenkommen und Termine verschieben sich. Du kannst auch im Angebot schreiben, dass Auftragsbeginn mit dem Zahlungseingang von mind. 50% verbunden ist. Falls der gesamte Rechnungsbetrag zu Beginn beglichen wird, gibst Du 1,5% Skonto (die vorher natürlich generell aufgeschlagen wurden). Dann gibt es ein Incentive für die rasche Zahlung. Dann gäbe es in den meisten Fällen vielleicht nur das Angebot und überhaupt keine einzelnen Rechnungen mehr. Eine kurze E-Mail zum Auftragsabschluß reicht.
Vielen, vielen Dank für diese detaillierte und fundierte Antwort! Die Anzahlung ist natürlich mit dem Kunden vorher vereinbart, da sollte es also keine Beschwerden geben. Wäre auch folgendes möglich, wenn ich das Datum der Schlusszahlung von vornherein festlege: Eine Rechnung mit Gesamtbetrag, davon 50% sofort fällig und der Restbetrag zum Tag X? Manche Kunden sparen sich lieber die zwei Überweisungsvorgänge und überweisen direkt den ganzen Betrag. Da habe ich natürlich auch nichts dagegen und eine Gesamtrechnung würde dem Kunden diese Möglichkeit immer freistellen.