Website Baukasten abschreiben?
Ich erstelle gerade meine EÜR und dabei bin ich mir bei den Kosten für meine Website nicht sicher, wo ich sie einzuordnen habe.
Leider finde ich im Netz keine eindeutige Antwort für meinen Fall: Ich hab für meine Website ein Abo von Jimdo für den Baukasten. Die Rechnung hab ich für zwei Jahre im Voraus bezahlt, die Kosten betragen ca. 300€.
Selbst erstellte Homepages kann man ja sofort als Betriebsausgabe geltend machen. Solche, die von Dienstleistern erstellt wurden, müssen abgeschrieben werden.
Den Baukasten seh ich irgendwo dazwischen. Muss ich die Kosten also abschreiben oder sofort als Betriebsausgabe abziehen?
2 Antworten
Gleich abziehen. Du kaufst ja keine Webseite, sondern lediglich eine Art Softwarepaket, was Du online Nutzen kannst.
Eine Webseite hast Du erst, wenn Du sie mit diesem Baukasten erstellst.
Die 300 Euro kannst Du sofort als Betriebsausgaben angeben/berücksichtigen!