Kann ich als Freiberufler auch Aufträge von einer Privatperson annehmen und ihm dann eine Rechnung ausstellen?
Ein Bekannter möchte dass ich ihm ein Logo gestalte.
2 Antworten
Fast kein Freiberufler wird ausschließlich an andere Unternehmer/Gewerbetreibende/Freiberufler leisten.
Ärzte dagegen leisten praktisch ausschließlich an Privatpersonen (auch wenn in den meisten Fällen die Krankenkasse direkt, bzw. über die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlt.
Es kann Dir doch egal sein, wer von Dir ein Logo, oder eine Konfirmationskarte gestaltet haben möchte.
Also klar, Du darfst.
99,9 % aller Aufträge kommen von Privatpersonen (siehe Bäcker, Metzger usw.).
Wie kommst Du auf so eine Frage?
Du wirst es nicht glauben - ein einfaches "Ja" hilft absolut nichts.
Da kommt doch nur die Frage, wie ich auf dieses "Ja" komme.
Beispiele sind immer hilfreich - auch wenn praxisfremde missmutig werden.
Ich beobachte es nicht seit Wochen, aber man muss sich wirklich über manche Fragen wundern.
Der User impact hat m.E. insoweit recht, als dass hier ein einfaches "Ja" nicht genügt, weil der Fragesteller offenbar seine Rolle als Dienstleister nicht verstanden hat.
Der Hinweis, dass am Ende schließlich alles (nicht nur 99,5%) beim Privatmenschen als Ware oder Dienstleistung ankommt, war daher aus meiner Sicht richtig. Vielleicht wäre eine breitere Epik noch hilfreicher gewesen.
Abseits dessen würde mich interessieren, wie der Fragesteller auf diese Idee überhaupt gekommen ist.
Seit ein paar Wochen beobachte ich nun dein Antwortverhalten hier - mit zunehmenden Missmut.
Warum antwortest Du nicht mit einem simplen "Ja, Du darfst als Freiberufler Rechnungen an Privatpersonen schreiben"?
Ggf. garniert mit dem Hinweis, dass er die entsprechende Umsatzsteuer ausweisen sollte - auch wenn es sich um einen Privatkunden handelt, sofern er selbst nicht von der Kleinunternehmer-Regelung Gebraucht macht.
Damit wäre dem Fragenden eher geholfen, als mit einem vorwurfsvollen Zweizeiler.