Wo werden Vermittlungsprovisionen in Einkommensteuererklärung angegeben, bzw. abgesetzt?
Ich bin freiberufliche Dolmetscherin und werde öfter durch Vermittlungsagenturen an Kunden vermittelt. Die Vermittlungsprovision (10 %) ziehe ich dann auf den Rechnungen an die Vermittlungsagenturen vom Gesamtbetrag der Aufträge ab und rechne auf das Ergebnis die 19% Umsatzsteuer drauf. Meine Frage: wie werden die von mir gezahlten Vermittlungsprovisionen in der Einkommensteuererklärung eingetragen, bzw. lassen sie sich überhaupt absetzen. Wenn ja, netto oder brutto? Kann ich die darin enthaltene Mehrwertsteuer dann zusätzlich als gezahlte Vorsteuerbeträge absetzen? Werden die Beträge in der Anlage EÜR in Zeile 44 unter "Beiträge, Gebühren..." etc. eingetragen? Danke für Eure Antworten!
1 Antwort
Etwas stimmt an der Darstellung nicht.
Ich bin freiberufliche Dolmetscherin und werde öfter durch Vermittlungsagenturen an Kunden vermittelt.
OK, Agenturen vermitteln Dir Aufträge.
Die Vermittlungsprovision (10 %) ziehe ich dann auf den Rechnungen an die Vermittlungsagenturen vom Gesamtbetrag der Aufträge ab
Demnach vermittelt Dir die Agentur aber keine Aufträge, sondern ist selbst Auftraggeber.
In dem Fall ist es von der Sache richtig das es wie ein Nachlass behandelt wird, aber es ist eben eine Art Großkunden Rabatt. Die Agentur berechnet ja dann zu Deinem Normalpreis weiter.
Wenn Dir die Agentur Aufträge vermittelt, die Du direkt mit dem Kunden abrechnest, dann schreibst Du der Agentur eine Gutschrift übr eine Vermittlungsprovision.
so schrieb ich es und so ist es richtig, denn es ist dann keine Vermittlungsprovision, weil sie nur die Subunternehmerin der Agentur war.
Rein Theoretisch so, als würde der überlastete @EnnoWarMal einen Auftrag von mir erledigen lassen und ich würde ihm gegenüber nur StBGVV minus 20 % abrechnen. Und er dem Auftraggeber voll.
Anders wäre es eben, wenn ich einen Auftrag, der besser in die Kenntnisse von @EnnoWarMal, als in meine passt, an ihn weitergeben und @EnnoWarMal, mir dann eine Gutschrift für eine Provision schreibt und 12,80 Euro überweist.
War natürlich nur ein Beispiel, denn ich würde von ihm nie eine Provi nehmen, wenn ich weiß, das er einen Mandanten besser bedienen kann.
Also werden die Vermittlungsprovisionen gar nicht extra aufgeführt. z.B. 1000,-€ Honorar minus 100,-€ Provision = 900,-€ nettoeinnahme. Dann hat sie ja alles richtig gemacht bei der Rechnungserstellung.