Kann ich als Werkstudent noch ein Kleingewerbe anmelden?
Hallo zusammen, ich arbeite derzeit als Werkstudent und erhalte monatlich 1250€. Nun habe ich ein Jobangebot von einem Unternehmen bekommen und möchte dort auch einsteigen ohne meinen Werkstudentenjob zu kündigen. Den möchte ich auch behalten. Vom neuen Unternehmen würde ich 1000€ monatlich kriegen. Somit zu meinen Fragen:
- Wäre es möglich noch ein Kleingewerbe anzumelden und so in dem neuen Unternehmen zu arbeiten?
- Kann ich als Werkstudent 1250€ verdienen und mit dem Kleingewerbe noch 1000€ monatlich zusätzlich?
- Wie würden sich meine Steuern verändern oder würde sich dort überhaupt was verändern?
Vielen Dank schon mal im Voraus 😌
1 Antwort
Niemand kann ein Kleingewerbe anmelden, weil es sowas nicht gibt.
Nun gut, ich denke, es ist dennoch verständlich, was gemeint ist.
Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (was angesichts der Tatsache, dass der Auftraggeber ein Unternehmer ist, natürlich unsinnig ist).
Ertragsteuerlich unbedenklich.
Abgabepflicht besteht für Umsatzsteuererklärung und für Einkommensteuererklärung, nicht aber für die Gewerbesteuererklärung, da Gewerbeertrag unter 24.500.
Sozialversicherungsrechtlich aber scheinselbständig - es darf bezweifelt werden, dass der Auftraggeber dieses Risiko eingehen möchte.