Zumba Trainerin in Elternzeit?
Hallo,
Ich habe zurzeit keinen Hauptberuf sonst eine Minijob 520€ - als Zumba Trainerin Anstellung. Die Zumba- Anfrage steigt, aber ich kann keinen Kurs mehr übernehmen sonst wird es mehr als 530€ monatlich.
Ich überlege ob ich Rechnungen schreiben sollte. Eine Gewerbe melden als Übungsleiter oder Freiberufler ist in meinem Fall anscheinend nicht gestattet. ( Zumba zählt nicht als Freiberuf )
Könnte jemand mir bitte etwas suggerieren was ich in diesem Fall machen kann, sodass ich die extra Aufträge annehmen könnte?
vielen Dank
2 Antworten
Um Dir eine klare Beurteilung abzugeben, müsste man z. B. wissen, ob Du verheiratet bist.
Bist Du alleinstehend sind ja Einkünfte bis ca. 1.000,- pro Monat steuerlich nicht relevant, aber die frage wäre dann sowieso, wie bist Du krankenversichert?
Bei der Frage "Abrechnen über Rechnung" stellt sich ja auch die Frage, wie ändert sich die Honorarbasis?
Dein Arbeitgeber zahlt Dir 520,- Euro und hat die Abgaben in Höhe von ca. 32 % zu tragen also Kosten von 688,- Euro. Und das auch, wenn Du krank bist.
Wenn Du es über rechnung machst, musst Du eben die Abgaben tragen udn hast z. B. auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Rechnungsbetrag müsste also entsprechend höher sein.
Was bleibt ist die Frage der Krankenversicherung, denn Du bist weder als Minihjobber, noch als selbständiger von allein Krankenversichert. Also entweder Familienversicherung, oder Selbstzahler.
Du kannst einfach mehr verdienen und Steuer sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlen und ggf. Teilzeitelternzeit zu nehmen und einen Teil des Elterngeldes gekürzt zu bekommen.
Ja, danke!
Die Sache ist das sooo viel verdient man auch nicht. Hier geht es um eine kleine Summe von knapp 1000€ Ich erhalte ab nächsten Monat kein Elterngeld mehr.