EÜR zählt das Rechnungsdatum oder das Lieferdatum

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wird das Einkommen

Weder noch.

Bei der EÜR gilt das Zuflussprinzip. Das heißt, erst wenn du das Geld bekommen hast, ist es gewinnwirksam.

Bezogen auf die Fragestellung "EÜR" beides nicht, sondern die Einnahme, also der Geldeingang.

Gewinnermittlung:

Bilanz, Ausführung der Leistung (wenn keine Rechnung geschrieben, Bestand an nicht abgerechneten Leistungen)

EÜR: Einnahme Zeitpunkt, Ausgabezeitpunkt.

Umsatzsteuer, soll, oder istbesteuerung.

Sollbesteurung = Rechnung

Istbesteuerung = Einnahme, Ausgabe


EnnoBecker  05.02.2015, 16:23

Du warst schneller.

Danke. Ich muss zum Glück als Freiberufler mit Kleinunternehmerreglung nur eine EÜR machen ;)

Also zählt der Geldeingang!