EÜR zählt das Rechnungsdatum oder das Lieferdatum
Wenn ich im Februar eine Rechnung ausstelle für eine Leistung im März, wird das Einkommen für den Februar verbucht oder den März? Zählt also das Rechnungsdatum oder das Lieferdatum?
Sorry, für die warscheinlich dumme Frage. Aber ich möchte alles richtig machen!
Vielen Dank schonmal im Voraus.
3 Antworten
wird das Einkommen
Weder noch.
Bei der EÜR gilt das Zuflussprinzip. Das heißt, erst wenn du das Geld bekommen hast, ist es gewinnwirksam.
Bezogen auf die Fragestellung "EÜR" beides nicht, sondern die Einnahme, also der Geldeingang.
Gewinnermittlung:
Bilanz, Ausführung der Leistung (wenn keine Rechnung geschrieben, Bestand an nicht abgerechneten Leistungen)
EÜR: Einnahme Zeitpunkt, Ausgabezeitpunkt.
Umsatzsteuer, soll, oder istbesteuerung.
Sollbesteurung = Rechnung
Istbesteuerung = Einnahme, Ausgabe
Danke. Ich muss zum Glück als Freiberufler mit Kleinunternehmerreglung nur eine EÜR machen ;)
Also zählt der Geldeingang!