Gibt es direkt im Zimmer keinen geeigneten Safe, sollte man solche Wertgegenstände gegen Quittung im Hotelsafe unterbringen.

...zur Antwort

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es schon möglich. Meine Frage ist aber, ob deas Kind nicht das leidtragende Opfer ist, denn nach 7 Jahren sieht es doch bestimmt den Vater in Dir und auch Du hast doch eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut.

Wenn der Grund des Betruges nicht gerade der ist, dass das Kind durch Dich zu einem größeren Erbe kommt, würde ich an das Wohl des Kindes denken, das nun wahrlich nichts für die unlauteren Absichten der Mutter kann.

...zur Antwort

Eine Befreiung vom Unterricht muss stets bei der Schulleitung beantragt werden.

Bei besonderen Anlässen, zu denen die Hochzeit eines Elternteiles wohl gehört, muss eine schriftliche Beantragung der Freistellung erfolgen.

...zur Antwort

Meldepflichtig ist niemand, denn es finden in regelmäßigen Abständen Einkommensüberprüfungen statt.

Es empfiehlt sich allerdings für den Unterhaltspflichtigen, sich sofort nach Aufnahme einer Berufstätigkeit bei der Unterhaltsvorschusskasse zu melden und eine neue Berechnung durchführen zu lassen.

Geschieht das nicht und die UVK leistet weiterhin Unterhaltszahlungen bis zur nächsten automatischen Überprüfung, so müssen diese Gelder rückerstattet werden.

...zur Antwort

Der Steuerberater hat recht, denn wenn Unternehmer im Eigentum stehende Immobilien für ihr Unternehmen nutzen, gehören diese Immobilien zwangsläufig zum steuerlichen Betriebsvermögen.

Daraus resultiert: Während Immobilien des Privatvermögens nach Ablauf der Veräußerungsfrist des privaten Veräußerungsgeschäftes von zehn Jahren vollkommen steuerfrei veräußert werden können, bleiben Immobilien im steuerlichen Betriebsvermögen eines Unternehmens komplett steuerverfangen.

...zur Antwort

Eine Änderung der Teilungserklärung ist möglich.. Allerdings muss sie muss durch die Eigentümergemeinschaft geändert werden.

Dies muss grundsätzlich durch einen Beschluss aller Miteigentümer geschehen, es sei denn in der Teilungserklärung ist vorgesehen, dass diese auch durch einen Mehrheitsbeschluss geändert werden kann. Darum sollte man diese Änderung bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen.

Sollte die Eigentümerversammlung der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen, so kann man dieses möglicherweise gerichtlich durchsetzen. Denn es besteht möglicherweise ein Anspruch aus §§ 242, 313 BGB auf Änderung der Teilungserklärung.

...zur Antwort

Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet nichts anderes, als dass der Partner mit dem höheren Einkommen verpflichtet wird, den Partner, der Bezieher von ALG II ist, zu unterstützen.

Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei. Wohngeld gibt es in Bedarfsgemeinschaften mit Studierenden nur in besonderen Fällen.

Hier einige Beispiele dazu:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

Das erste Jahr des Zusammenlebens zählt noch nicht als Bedarfsgemeinschaft, aber sobald das erste Jahr vorbei ist, solltet Ihr dem Jobcenter nachweisen können, dass Ihr kein Paar, sondern eine WG seid und einer für den Anderen nicht aufkommen wird.

Das wird schwer, ist aber durchaus machbar.

...zur Antwort

Auch Selbstständige, Handwerker und Freiberufler können nebenher einen Minijob annehmen und müssen die Einkünfte daraus nicht über die Pauschalsteuer hinaus zu versteuern, denn: Wer einen Minijob ausübt, muss dafür nicht die üblichen Lohnsteuern und Sozialabgaben entrichten. Es werden nur Pauschalen fällig, die der Arbeitgeber trägt( aber nicht muss) maximal 30 Prozent.

Nimmt man neben der Selbstständigkeit einen solchen Minijob an, muss man die zusätzlichen Einkünfte daraus - maximal 5.400 € pro Jahr - nicht versteuern. Denn: Für die bis zu 450 Euro / Monat wurde mit den Pauschalabgaben bereits Lohnsteuer entrichtet.

...zur Antwort

Seit dem 01.01.15 liegt der Steuerfreibetrag für Ledige bei 8470 € - egal ob Werksstudent, oder nicht.

Bei einer Überschreitung des Jahresverdienstes fallen meist nicht nur Lohnssteuer sondern auch Beiträge zur Krankenversicherung an.

Deshalb: Achtung!!! Studenten sollten bei ihren Einkünften auch beachten, dass die Krankenkassen Verdienstgrenzen haben. Studenten unter 25 zahlen keine Beiträge, sondern sind meist über ihre Eltern mitversichert. Ist der Verdienst aus dem Nebenjob zu hoch, muss der Student den Studententarif der Krankenkasse zahlen. Wo die Verdienstgrenze liegt, kann man bei seiner jeweiligen Krankenkasse erfragen.

...zur Antwort

Studenten und Praktikanten, die für weniger als 183 Tage eines Kalenderjahres bei einem Unternehmen in einem Partnerstaat beschäftig sind, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben, fallen unter folgende Bestimmung:

Dient Ihre Tätigkeit dem Erhalt der „notwendigen praktischen Ausbildung“ werden die Einkünfte ausschließlich in dem Staat besteuert, in dem der Student ansässig ist (gültig für D-F, LUX-AUT; für F-AUT: bei max. 6 Monaten während eines Kalenderjahres). Des Weiteren sind Unterhalts-, Studien- oder Ausbildungsgelder, die Studenten aus dem Ausland empfangen, in diesem Ausland steuerbefreit, wenn die Studenten sich ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung im Vertragsstaat aufhalten.

Hier kann man es noch einmal genau nachlesen:

http://www.dff-ffa.org/de/infobereich/doppelbesteuerung/

...zur Antwort

Bei der Zahlung durch die Rentenkasse handelt es sich um eine Lohnersatzleistung Sie wird nicht besteuert, unterliegt aber - wie schon geschrieben - dem Progressionsvorbehalt.

Die Lohnersatzleistung wird durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung finanziert.und muss muss als solche in der Steuererklärung angegeben werden.

Sie wird im Rahmen des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt, wenn es um die Ermittlung des Steuersatzes geht.

...zur Antwort

Um einen Dienstwagen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Dienstwagenüberlassungsvertrag unterschrieben werden, der klare Bestimmungen enthält.

So muss z.B. geregelt sein, wer das Fahrzeug nutzen daf und ob ein geldwerter Vorteil, oder das Führen eines Fahrtenbuchs angewendet werden soll.

Ebenso werden darin die Fahrtkosten sowie Inspektion und Pflege geregelt. Auch die Haftung bei Schäden durch grober Fahrlässigkeit muss schriftlich festgehalten werden

Genau so wichtig ist die Regelung bei Krankheit oder Kündigung.

Ohne einen solchen Vertrag ist wohl kein Arbeitgeber bereit, ein Risiko einzugehen und stellt den Dienstwagen per Handschlag zur Verfügung.

...zur Antwort
Wadenbeinbruch am Vatertag und die Unfallversicherung zahlt nicht.

Hallo, ich habe mir am letztem Vatertag mein Wadenbein gebrochen und das Syndesmoseband war auch gerissen. Natürlich habe ich sofort den Unfall meiner Versicherung gemeldet. Sie schickten mir auch den Unfallfragebogen und ich reichte ihn zum behandelten Arzt weiter. Somit entbannte ich Ihn von seiner Schweigepflicht. Wie es sich zum Vatertag gehört, fingen wir mit Frühschoppen an und nahmen den ganzen Tag mit. Dann passierte es, ich hatte eine Sekunde nicht aufgepasst und knickte um. Wadenbeinbruch und das Syndesmoseband war gerissen, mitten im Nirgendwo. Der Unfallort war auf einer Wiese zwischen 2 Dörfern. Zu jedem Dorf waren es ca. 4 km. Selbst der Notfallwagen konnte mich nicht abholen. Zu meinen Glück waren am diesem Tag sehr viele mit einem Bollerwagen unterwegs und ich wurde zur nächsten Gaststätte transportiert. Dort wartete schon ein Krankenwagen, der mich ins Krankenhaus fuhr. Aber während des Transportes auf dem Bollerwagen, bot mir jemand noch ein Bier an. Ich hab nicht lang überlegt und nahm das Angebot an(dachte mir, es sei ein gutes Schmerzmittel). Leider war es nicht der beste Zug von mir, da bei der Notaufnahme mir Blut entnommen wurde. Sie stellten eine Blutalkoholkonzentration von 2,18 %o fest. Das wusste das Krankenhaus, aber nicht um welche Uhrzeit ich ins Krankenhaus kam. Der Unfall ereignete sich um ca. 17 Uhr und im Krankenhaus war ich ca. um 18.30 Uhr. Meine Versicherung bezieht sich auf die AGB´s der Deutschen Versicherer. Sie lautet wie folgt:

Wenn am Straßenverkehr teilgenommen wird liegt eine Bewusstseinsstörung vor bei Trunkenheit, die zu einem Leistungsausschluss in der Unfallversicherung führen kann, wie folgt vor:

1.Kraftfahrer bei 1,1 Promille,

2.bei Radfahrer sind es 1,7 Promille

3.bei Fußgänger liegt der Wert bei 2 Promille

Jetzt meine Frage: Ich war ein Fußgänger und nahm nicht im Straßenverkehr teil (Unfallort auf einer Wiese). Hinzu kommt, dass ich nach meinen Unfall ein Bier trank. Ist das nun ein Nachtrunk ? kann es sein das ich zum Unfallzeitpunkt unter der 2 %o Grenze lag. Gibt es überhaupt eine 2 %o Grenze auf einer Wiese. Ich bin 195 cm Groß und hatte damal ca 90 KG auf der Waage. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. ich habe eine Platte mit 7 Schrauben und eine Stellschraube wurde schon entfernt. 3 Monate durfte ich nicht auftreten und lief solang mit Gehilfen durch die Gegend... Da ich viel Sport machte, war es ein harter Rückschlag für mich. ich kämpfe jetzt noch damit. Meinen Sport kann ich auch nicht mehr so ausüben wie gewohnt und ein bleibender Schaden stellte der Arzt auch fest. Nur meine Versicherung weigert sich den Fall weiter zu behandeln, wegen der zu hohen Blutalkoholkonzentration. Sie schicken mir auch das Abschlussformular nicht.

Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort

...zum Beitrag

Durch den Alkoholkonsum trat eine erhebliche Selbstverschuldung ein und das daraus resultierende Ergebnis ist, dass die Versicherung die Anerkennung des Unfalls ablehnt.

Es gibt noch die Möglichkeit der Klage, deren Erfolg aber als äußerst gering anzusehen ist.

...zur Antwort

Grundsätzlich sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände – so auch Immobilieneigentum - des Arbeitssuchenden und seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu berücksichtigen. Ausgenommen hiervon sind aber „ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung“ (§ 12 Abs. 3 Ziffer 4 SGBII). Was unter einer „angemessenen Größe“ zu verstehen ist, ist weder gesetzlich noch in Ausführungsverordnungen bisher präzisiert worden.

Die „Angemessenheit“ der Größe eines Hausgrundstücks richtet sich nach der Grundstücks- und Wohnflächengröße.

Bei Eigentumswohnungen bleiben die Grundstücksflächen grundsätzlich außer Betracht, da diese im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer stehen. Dort werden nur die Grundstücksflächen berücksichtigt, die dem jeweiligen Sondereigentum als Sondernutzungsrecht zur ausschließlichen Inanspruchnahme zugewiesen sind. In der bisherigen Sozialhilfepraxis wurden Grundstücksgrößen bei Reihenmittelhäusern bis zu 250 qm, bei Doppelhaushälften oder Reihenendhäusern bis zu 350 qm und bei freistehenden Einfamilienhäusern bis zu 500 qm im städtischen bzw. 800 qm im ländlichen Bereich noch als angemessen angesehen.

Ein älterer, aber wohl noch akueller Bericht dazu:

http://www.verband-wohneigentum.de/kv-dortmund/on13057

...zur Antwort

Ein Baumhaus darf nicht ohne Genehmigung gebaut werden.

Auch eine mündliche Genehmigung wäre nicht ausreichend.

Es hätte schriftlich festgehalten werden müssen, dass genau auf diesem Stück Grund, auf diesem einen besonders bezeichneten Baum ein Baumhaus errichtet werden durfte.

Es darf kein Weg am Bauamt vorbeiführen und es müssen Mindestanforderungen beachtet werden.

Pläne über Bauweise und Bauart hätten eingereicht werden müssen

Erst dann, wenn diese Punkte geklärt sind, und die Erlaubnis vorliegt, ein solches Baumhaus zu errichten, stellt sich die Frage nach der Sicherheit und nach der Haftung im Schadensfalle.

Da das Baumhaus aber schon erschaffen und nicht bemängelt wurde,bleibt nun wohl, nur noch die Möglichkeit, sich zum Thema Sicherheit mit den Eltern in Verbindung zu setzen.

...zur Antwort

Ob Anspruch auf einen Teil der Erstattung besteht, richtet sich danach, ob beide Partner berufstätig waren.

Die Hälfte der Steuererstattung für das Jahr der Trennung oder für Zeiträume davor, steht den Ehegatten nur dann zu, wenn Sie etwa gleich hohes Einkommen hatten.

Bei ungleichen Einkommensverhältnissen wird die Erstattung nach der Rechtsprechung üblicherweise im Verhältnis des erzielten Erwerbseinkommens aufgeteilt. Daraus folgt auch, dass derjenige Ehegatte, der keine Steuern bezahlt hat (weil er nicht gearbeitet hat) auch nichts von der Steuererstattung erhält.

...zur Antwort

Die Vergabe des Dispos ist eine bonitäre Leistung. Hier sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. regelmäßige Lohn- oder Gehaltseingänge sowie weitere, bankinterne Prüfkriterien.

Um zu erfahren, ob ein weiterer Dispokredit eingeräumt wird, bedarf es eines Gespräches mit dem Kundenberater.

...zur Antwort

Die geringfügige Beschäftigung der Ehefrau ist sozialversicherungsfrei und wird in der Einkommenssteuererklärung nicht aufgeführt.

Aus diesem Grund können auch keine Fahrtkosten der Frau geltend gemacht werden.

...zur Antwort

So viel ich weiß, ist es möglich, sich den Erfassungsbogen zu steuerlichen Erfassung aus dem Netz herunter zu laden.

Wenn man diesen dann ausgefüllt selbst zum Finanzamt schickt, sollte es schneller gehen.

...zur Antwort

Der Nachteil einer kostenlosen Vermietung wäre: Wird die Wohnung mietfrei überlassen, kann der Vermieter keinerlei Werbungskosten bei Renovierung oder Sanierung der Wohnung absetzen.

Bei einer kleinen Miete, kann der Vermieter die Werbungskosten für die Wohnung von der Steuer absetzen. Je nachdem wie viel Miete angesetzt wird; zum Beispiel 30 Prozent von der ortsüblichen Miete, dürfen die Ausgaben anteilig abgesetzt werden – also 30 Prozent aller Kosten.

...zur Antwort