Kann Direktversicherung privat weitergeführt werden, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis weiter beim gleichen Arbeitgeber besteht?
Hintergrund: Bin GGF einer GmbH und habe seit 1993 eine Direktversicherung. Die Direktversicherung ist eine betriebliche Altersvorsorge und reduziert die steuerlich absetzbaren Beiträge in eine Rürup Rente. Um den steuerlich absetzbaren Rürup Beitrag voll auszuschöpfen zu können, würde es Sinn machen (in meinem Fall), die Direktversicherung privat weiterzuführen (hätte dann keine BAV mehr). Ist dies möglich? Ein Wechsel des Arbeitgebers liegt nicht vor (Arbeitgeber bleibt die eigene GmbH); das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
1 Antwort
Hallo Duliestes,
zunächst interessante Frage, allerdings ist das aus meiner Sicht weniger eine Frage von steuerlichen Aspekten, sondern viel eher, ob Du an das System solcher Produkte wie Lebens- bzw. Rentenversicherungen noch glaubst. Wenn Du tatsächlich vorhast, gerade jetzt, wo immer mehr Menschen daran zweifeln und eher daran denken auszusteigen, ein solches Produkt - unabhängig ob es als Riester, Rürup, Direktversicherung o.ä. verpackt ist - dann wende Dich am besten an einen Steuerberater oder noch besser Steuer-Anwalt. Es gibt da nämlich ein BFH-Urteil aus 2014 zu eben diesem Thema, also dem sogenannten "Verpuffungseffekt".
Guckst Du: http://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=307454&cHash=cdac78b827b295e4f82cf03f4c23c5fe
Wenn es Dir tatsächlich und wirklich ernsthaft um mehr Rente und vor allem den damit verbundenen steuerlichen Aspekt geht, warum baut Ihr dann nicht die bAV in der GmbH um und aus? Beim richtigen Durchführungsweg gibt es zwar SV-Obergrenzen, die jedoch für den/die beherrschenden GGFs weniger interessant sind, dafür aber steuerlich nahezu unbegrenzte und vor allem viele verschiedene Möglichkeiten. Und das tatsächlich ohne Bank und ohne Versicherung! Voraussetzung ist unternehmerisches, also min. betriebswirtschaftliches Verständnis und Handeln!
Ich möchte, soweit das in der Kürze geht, das System noch einmal wie folgt kurz beschreiben, da wir überzeugt sind, dass sich viele Fragen von selbst klären und andererseits das System in seiner betriebswirtschaftlichen Funktion noch besser verstanden wird. Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse (Betriebssparen) bleiben im Vergleich zu einer Versicherung die Gelder, unabhängig ob Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanzierte Beiträge, als Liquiditätszufluss im Unternehmen und fließen nicht an eine Versicherungsgesellschaft ab.
Der zweite Unterschied ist, dass diese Gelder frei investiert werden können. So kann man beispielsweise Kontokorrent oder Bankdarlehen zurückzahlen, in Maschinen, Unternehmenswachstum oder am Kapitalmarkt investieren. Egal ob in breitgestreute Sachwerte oder halt wie Versicherer, nahezu ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere und Staatsanleihen.
Der dritte Unterschied ist, dass der Arbeitgeber die Verzinsung der zugesagten Beiträge selbst festlegt. Wir empfehlen hier aktuell Zinsen zwischen 1,0% und 2,0% p.a.
Der vierte Unterschied ist, die Einstandspflicht ist nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1.html) bei beiden Systemen gleich. Der Arbeitgeber haftet für seine Zusage genauso, wie wenn er sich auf eine Versicherung verlässt. Hier ein FOCUS-Zitat v. 07.12.2016 dazu: "Die hohen Zusagen der Vergangenheit lassen sich angesichts der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt kaum noch erwirtschaften. Darunter leiden Versicherer, Pensionskassen und Co. aber auch die Unternehmen selbst. Kürzt beispielsweise eine Pensionskasse die Verzinsung künftiger Beiträge, dann muss der Arbeitgeber einspringen, der seinen Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung anbietet.". Es gab in 2016 bereits mehrere aktuelle Haftungsfälle. Allerdings schlafen wohl manche Unternehmer, denen diese Haftung nicht bewusst ist, mit einer Versicherungslösungen besser. Dies ist jedoch rein psychologisch bedingt, da es einer Logik völlig entbehrt. Ein Unternehmer, der einer Versicherung eine Verzinsung von 2,5 % - 3,0 % p.a. zutraut und davon ausgeht, dass es für ihn zu keiner Nachschusspflicht kommt, kann diese Verzinsung genauso selbst erwirtschaften, nachdem die Investitionspolitik der Versicherer nun wahrlich kein Geheimnis ist.
Wofür Du Dich auch entscheidest - viel Erfolg dabei!
Beste Grüße von Betriebssparen(de)
P.S. Gegen Rürup spricht aus meiner Sicht nichts, soweit Vertrag und persönliche Umstände passen.
Die bAV Landschaft ist vielfältig und man muss sicher immer individuell schauen, was am besten zur jeweiligen Situation passt.
Da hier offensichtlich eine starke Affinität zu Versicherungen besteht, nur eine kurze Frage zur "intensiven bAV-Prüfung": Welche Art der U-Kasse wurde geprüft? Bei den bisherigen 5 bAV-Durchführungswegen (Nahles-Rente über Gewerkschaften wird dann wohl der 6te?!?) gibt es bei der Unterstützungskasse wiederum eine Unterteilung: a) die rückgedeckte U-Kasse (meist über Versicherung) und b) die pauschal oder frei dotierte U-Kasse. Letztere ist eine versicherungsfreie rein betriebsinterne echte Betriebsrente und es gibt sie seit ca. 150 Jahren vornehmlich in großen Unternehmen wie Siemens, Mercedes und jüngst auch bei Vodafone - also noch lange bevor es Lebensversicherungen gab!
Meintest Du auch diese U-Kasse?: https://youtu.be/vlIbL\_KJu88
Da ich nicht zu Diskussionen neige, insbesondere, wenn es offensichtlich eher um "Geschmack" oder subjektive Zufriedenheit geht, bin ich dennoch erstaunt über Aussagen wie:
"... die flexibelste und ertragsträchtigste Lösung ..."
Es ist umso bemerkenswerter, da sich selbst die Vermittler solcher Produkte immer skeptischer bzgl. Rürup äußern und eben genau diese Punkte kritisieren.
Hier einer der jüngsten Beiträge: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/01/berater-gegen-die-ruerup-rente/
Doch nun zu Deiner "Grundfrage": Sicherlich ist aufgefallen, dass es bisher keine weiteren Antworten auf Deine Frage gibt. Nun, das könnte daran liegen, dass eben diese Frage sehr speziell und vor allem einen sehr großen Hauch von Juristerei in sich trägt.
Was diese "Grundfrage" betrifft, habe ich bereits geantwortet und wiederhole dies auch: Such Dir einen Anwalt (Arbeitsrechtler)!
Warum? Weil zum einen das Thema bAV immer zuerst und hauptsächlich ein rechtliches - hier arbeitsrechtliches - Thema ist. Da haben Versicherungen & Co. noch überhaupt nichts zu melden, zumal sie eh' nur zur Ausfinanzierung dienen sollen. Die Haftung und Einstandspflicht bei Teil- oder Nichterfüllung dieser Ausfinanzierung ist und bleibt beim Arbeitgeber. In Deinem Fall kommt hinzu, dass Du Dich so stellen musst wie einen Fremd-GF und da wäre die Frage, ob dieser seine bAV ebenfalls freiwillig privat weiterzahlen würde anstatt durch die Firma, insbesondere, wenn es vielleicht noch einen AG-Zuschuss gäbe?!? Auch die Firma steht selbst bei privater Übernahme des Vertrages noch weiter in der Haftung.
Da ich weder Deine Sichtweise, noch Deine persönlichen Umstände kenne, kann ich dazu nichts sagen.
Gegen einen Rürup-Vertrag spricht nahezu alles. Allein schon die Tatsache, dass man einen solchen nicht kündigen und sein Kapital zurückfordern kann spricht über ein solches Produkt Bände . . . .
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Ausweitung der bAV wurde intensiv geprüft (u.a. U-Kasse und Pensionszusage). In der Summe ist in diesem Fall Rürup aber die flexibelste und ertragsträchtigste Lösung. Mit dem Rürup Vertrag bin ich sehr zufrieden.
Die Grundfrage, kann die Direktversicherung privat weitergeführt werden, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis weiter beim gleichen Arbeitgeber besteht, bleibt aber noch unbeantwortet.
Wäre sehr dankbar, wenn ich hierzu noch eine Information/Aussage bekommen könnte.