Hallo Duliestes,
zunächst interessante Frage, allerdings ist das aus meiner Sicht weniger eine Frage von steuerlichen Aspekten, sondern viel eher, ob Du an das System solcher Produkte wie Lebens- bzw. Rentenversicherungen noch glaubst. Wenn Du tatsächlich vorhast, gerade jetzt, wo immer mehr Menschen daran zweifeln und eher daran denken auszusteigen, ein solches Produkt - unabhängig ob es als Riester, Rürup, Direktversicherung o.ä. verpackt ist - dann wende Dich am besten an einen Steuerberater oder noch besser Steuer-Anwalt. Es gibt da nämlich ein BFH-Urteil aus 2014 zu eben diesem Thema, also dem sogenannten "Verpuffungseffekt".
Guckst Du: http://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user\_aktuelles\_pi1%5Baid%5D=307454&cHash=cdac78b827b295e4f82cf03f4c23c5fe
Wenn es Dir tatsächlich und wirklich ernsthaft um mehr Rente und vor allem den damit verbundenen steuerlichen Aspekt geht, warum baut Ihr dann nicht die bAV in der GmbH um und aus? Beim richtigen Durchführungsweg gibt es zwar SV-Obergrenzen, die jedoch für den/die beherrschenden GGFs weniger interessant sind, dafür aber steuerlich nahezu unbegrenzte und vor allem viele verschiedene Möglichkeiten. Und das tatsächlich ohne Bank und ohne Versicherung! Voraussetzung ist unternehmerisches, also min. betriebswirtschaftliches Verständnis und Handeln!
Ich möchte, soweit das in der Kürze geht, das System noch einmal wie folgt kurz beschreiben, da wir überzeugt sind, dass sich viele Fragen von selbst klären und andererseits das System in seiner betriebswirtschaftlichen Funktion noch besser verstanden wird. Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse (Betriebssparen) bleiben im Vergleich zu einer Versicherung die Gelder, unabhängig ob Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanzierte Beiträge, als Liquiditätszufluss im Unternehmen und fließen nicht an eine Versicherungsgesellschaft ab.
Der zweite Unterschied ist, dass diese Gelder frei investiert werden können. So kann man beispielsweise Kontokorrent oder Bankdarlehen zurückzahlen, in Maschinen, Unternehmenswachstum oder am Kapitalmarkt investieren. Egal ob in breitgestreute Sachwerte oder halt wie Versicherer, nahezu ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere und Staatsanleihen.
Der dritte Unterschied ist, dass der Arbeitgeber die Verzinsung der zugesagten Beiträge selbst festlegt. Wir empfehlen hier aktuell Zinsen zwischen 1,0% und 2,0% p.a.
Der vierte Unterschied ist, die Einstandspflicht ist nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/\_\_1.html) bei beiden Systemen gleich. Der Arbeitgeber haftet für seine Zusage genauso, wie wenn er sich auf eine Versicherung verlässt. Hier ein FOCUS-Zitat v. 07.12.2016 dazu: "Die hohen Zusagen der Vergangenheit lassen sich angesichts der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt kaum noch erwirtschaften. Darunter leiden Versicherer, Pensionskassen und Co. aber auch die Unternehmen selbst. Kürzt beispielsweise eine Pensionskasse die Verzinsung künftiger Beiträge, dann muss der Arbeitgeber einspringen, der seinen Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung anbietet.". Es gab in 2016 bereits mehrere aktuelle Haftungsfälle. Allerdings schlafen wohl manche Unternehmer, denen diese Haftung nicht bewusst ist, mit einer Versicherungslösungen besser. Dies ist jedoch rein psychologisch bedingt, da es einer Logik völlig entbehrt. Ein Unternehmer, der einer Versicherung eine Verzinsung von 2,5 % - 3,0 % p.a. zutraut und davon ausgeht, dass es für ihn zu keiner Nachschusspflicht kommt, kann diese Verzinsung genauso selbst erwirtschaften, nachdem die Investitionspolitik der Versicherer nun wahrlich kein Geheimnis ist.
Wofür Du Dich auch entscheidest - viel Erfolg dabei!
Beste Grüße von Betriebssparen(de)