Kann die Familienkasse eine Rückforderung des Kindergeldes verlangen, die im Februar 2011 gestellt wurde?
Ich habe Ende November und Mitte Dezember 2016 Anrufe von Beamten der Familienkasse bekommen, es werde jetzt eine Vollstreckung erfolgen, bezüglich der Forderung aus dem Jahre 2011. Da ich im Jahr 2011 und auch nicht später eine schriftliche Aufforderung erhalten habe, hatte ich den ersten Anrufer gebeten mir doch bitte Unterlagen zu schicken, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es kam nichts, dafür 14 Tage später ein erneuerter Anruf (scharfer Ton) ich werde demnächst Vollzugsbeamte vor der Tür stehen haben, die die Forderung eintreiben. Ich habe nochmals um Unterlagen gebeten und erklärt, dass ich keine Aufforderung erhalten habe und ich gerne einen Anwalt einschalten möchte. Da wurde mir beschieden, die Zeit und das Recht hätte ich nicht mehr. Ich habe bis heute nichts Schriftliches erhalten. Welche Rechte habe ich? Die Kindergeldrückforderung bezog sich auf meinen neben dem Studium jobbenden Sohn)
3 Antworten
Ich arbeite in einem Institut und die Beamten hatten meine Telefonnummer von Zuhause wie auch von der Arbeitsstelle. Ich habe den Verdacht, dass es um Verjährung geht, aber ich habe 2011 nichts Schriftliches erhalten, und wundere mich, denn das Finanzamt treibt auch 10,00 € gnadenlos ein. Es soll sich um die Summe von 2100,00 € handeln. Wenn ich vernünftige Argumente gebracht habe wie :"aber ich habe 2011 keine Forderung erhalten, wie wurde das zugestellt", habe ich die Antwort erhalten: "wir sind ein Amt wir können das auf dem normalen Postweg schicken". Oder ich gemeint habe, es müsse doch dann auch eine Frist, bzw. Mahnung gegeben haben, wurde mir erklärt (mehrmals im Gespräch) dazu könne er nichts sagen.
Genau ! da kann ja jeder anrufen und irgendwelche Geldforderungen stellen
......eine Behörde muss grundsätzlich beweisen, dass amtliche Schreiben einem Bürger auch tatsächlich zugegangen sind. So entschied selbst das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem Urteil. Die Behörde muss sowohl den Zugang als auch den genauen Zeitpunkt des Zugangs belegen können.
Bist Du dir sicher, dass dich tatsächlich Beamte / Mitarbeiter der Familienkasse angerufen haben und deiner Bitte um Zusendung entsprechender Unterlagen nicht nachkommen wollen?
Falls das so stimmt, würden bei mir alle Alarmlichter auf Rot gehen.
Ruf doch selbst mal bei der Familienkasse an und frage, ob der Mitarbeiter der dich angerufen hat, tatsächlich dort arbeitet?
Nur hilfsweise, solltest Du auch die 4-jährige Verjährungszeit für Rückforderungen von Kindergeld im Hinterkopf haben. Denn spätestens, sofern deine Sachverhaltsdarstellung mit 2011 stimmt, wäre die Frist mit dem 31.12.2015 abgelaufen.
Hier noch ein paar Tipps zum Thema: http://familienkasse-kindergeld.de/kindergeld-rueckforderung-hintergrund-einspruchsmoeglichkeiten-und-verjaehrungsfristen
Die Fragestellerin hat fast die gleiche Frage schon ein paar Stunden vorher gestellt und ich hatte Ihr empfohlen einfach einmal unter Angabe der Kindergeldnummer bei der Hotline der Familienkasse anzurufen und den Sachverhalt zu klären. Aber offenbar ist es leichter eine Frage nochmals leicht geändert zu stellen, als bei der zuständigen Stelle kostenlos anzurufen. Weiß die Kindergeldkasse nichts von einer Rückforderung, dann weiß man, dass man einem Fake Anruf aufgesessen ist.
Schon mal an Betrug gedacht?
Ein Anruf von einem Amt mit einer Forderung/Vollstreckung hört sich ganz nach einer neuen Variante des Enkeltricks an.
Auch Beamte müssen Zustellungen beweisen können. ..;-) sein "Argument" läuft komplett ins Leere.
Übrigens, dass die Jungs deine beiden Telefonnummern haben, ist ebenfalls kein Beleg dafür, dass es sich um "echte" Beamte handelt. Mit ein paar Eckdaten von dir, ist das selbst für mich eine Fingerübung am PC, diese Telefonnummern herauszubekommen.
Tu dir selbst einen Gefallen und ruf mal bei der Familienkasse an und frag nach den "Beamten". Namen werden sie ja hoffentlich genannt haben, oder?