Ich habe meine Iban am Telefon herausgegeben und ein Abo abgeschlossen , wie kann ich das rückgängig machen?
Ich habe tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen . Habe eine Woche später einen Anruf erhalten wo sie meinten das ich gewonnen habe.. sie meinten das ich mit der Teilnahme ein Abo abgeschlossen habe. Ein Abo für 24 Monate für die Zeitschrift Freundin .. dafür müsste ich 48 Euro halbjährlich zahlen. Sie wussten alle meine Daten .. außer die IBAN die sie brauchten um mir den Gewinn auszuzahlen und dann eben das Geld abzubuchen .. womit ich einverstanden war
dann kam der nächste Anruf zur Bestätigung.
jetzt soll ich wohl alles schriftlich bekommen.
habe natürlich kein Gewinn erhalten aber das mit dem Abo wird mitsicherheit beibehalten
was kann ich tun ? Kann ich das widerrufen ?
5 Antworten
Die Kündigungsmöglichkeiten stehen bestimmt auf der Seite des Abo-Anbieters. Du könntest auch bei deiner Bank die telefonisch erteilte Einzugsermächtigung zurückziehen und bereits getätigten Geldabrufungen widersprechen.
Sobald du einen Firmennamen und eine Adresse hast, schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn du schriftlich über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, erlisch aber spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 BGB). Danach bleibt dir aber noch eine Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 BGB) und Täuschung (§ 123 BGB).
Hallo..
mir ist das gleiche passiert. Wie ist es denn bei dir ausgegangen?
Viele Grüße
Nie abheben oder sofort auflegen wenn man den Anrufer nicht kennt. Die masch
"gewonnen" ist alt.
Die Frage wird hier auch gefühlt mindestens täglich gestellt.
https://www.finanzfrage.net/home/suche?begriff=Gewinnspiel%20Abo
Und wenn abgebucht werden sollte, die Lastschrift wegen Widerspruchs bei der Bank zurückbuchen lassen.
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten ..
nur noch zu der Frage wegen dem Einschreiben .. wenn etwas schriftliches kommen sollte und ich es widerrufe und es per Einschreiben versende .. die es aber ablehnen .. was kann ich dann machen ?
erstmal danke für die schnelle Antwort
weißt du auch was ich machen kann wenn schriftlich nichts zugesendet wird und dann hinterher einfach die Zeitschrift kommt und das Geld abgebucht wird ? Kann ich dann trotzdem noch widerrufen ?
Wenn du über das dir zustehende Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurdest, also nichts schriftlich erhalten hast, dann gilt das Widerrufsrecht nicht nur 14 Tage, sondern unbefristet. Die Gewinnspielabzocker werden versuchen durch Einschüchterung und ggf. Mahnungen an ihr Geld zu kommen, aber sofern es tatsächlich zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen sollte (was schon sehr unwahrscheinlich ist, Achtung gelber Briefumschlag) und du dann Widerspruch einlegst, dürfte nichts mehr passieren, weil sie dann vor Gericht ihren Anspruch nachweisen müssen, und das können und werden sie nicht.
Wenn nichts schriftliches kommen sollte steht die Adresse und die Firma auch in der Zeitschrift?
dann habe ich noch eine Frage .. tut mir leid
wenn ich es per Einschreiben versende , was kann ich tun wenn sie die Annahme verweigern ?