darf jobcenter kontoauszüge aus der zeit nach bewilligungszeitraum einsehen?
Hallo, ich beziehe derzeit hartz4 . Im März 2021 läuft mein Bewilligungszeitraum aus und ich möchte keinen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Im April 2012 habe ich einen Auftrag und mein Honorar wird mir ausgezahlt. Darf das Jobcenter im Nachhinein von mir Kontoauszüge und eine Rückzahlung verlangen, auch wenn der Verdienst nicht im Bewilligungszeitraum stattgefunden hat?
Danke schon mal im Vorraus:)
2 Antworten
zurück in die Vergangenheit dürfen die bis 3 Jahre, anhand der Steuernummer fällt denen auch auf, falls du irgend nen Konto nicht angegeben hast... was nach dem 31. März ist... interessiert die da nicht mehr, du bekommst ja keine Leistungen mehr... wenn du paar Monate wieder Neuantrag stellst... wie gesagt... die können bis 3 Jahre deine finanziellen Buchungen etcetc abfragen...
Das JC fordert i.d.R. Einsicht in die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung .... manchmal bis zu 6 Monaten.
Was Du folgend ab April 2021 verdienst ist relativ, soweit Du für diesen Monat keine Leistungen mehr erhältst.