Kann das Jobcenter Darlehen eines Partners in einer Bedarfsgemeinschaft anrechnen, kann ein Student generell für eine hilfebedürftige Person einer BG einstehen?

1 Antwort

Um Euren Bedarfssatz zu ermitteln solltest Du mal Eure Daten in diesen Rechner eingeben.

http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Auf der Seite findest Du auch noch wichtige Hinweise zu Mehrbedarfen in der Schwangerschaft und auch sonstige nützliche Tipps, wie man am besten mit dem Jobcenter umgeht.

Zwei Zähne kann ich Dir aber nahezu direkt ziehen:

1. Der KfW Studienkredit ist ein Darlehen und mit einer Pflicht zur
Rückzahlung verbunden und deshalb gerade kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB
II (u.a. BSG in B 14 AS 46/09 R vom 17.06.2010).
Abgesehen davon kann - und sollte! - man nach Studienende die Auszahlung des KfW Studienkredits sofort stoppen lassen. Das geht monatlich jeweils bis zum 15.

Dbzgl. gibt es auch eine interne Jobcenter-Anweisung der Bundesanstalt für Arbeit:
[Randziffer 11.2]
Daraus folgt, dass anderweitige darlehensweise Einnahmen nicht
als Einkommen zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen auch ein Bil-
dungskredit, der im Rahmen des Regierungsprogramms in Zusam-
menarbeit mit der Deutschen Ausgleichsbank und dem Bundesver-
waltungsamt gewährt wird, sowie ein Studienkredit, der von der
Kfw-Bank vergeben wird.

2. Rückwirkend wird nicht gezahlt! Gezahlt wird ab Datum der Antragstellung.

Kleiner Tipp am Rande: Nicht nur einfach Einspruch einlegen sondern gleichzeitig einen Überprüfungsantrag stellen. Dann entscheidet der Sachbearbeiter zwingend nicht mehr selbst über den Einspruch ..;-)


Samuel122 
Beitragsersteller
 03.04.2016, 14:57

Danke für deine Antwort! Hast mir sehr geholfen!