Kann das Jobcenter Darlehen eines Partners in einer Bedarfsgemeinschaft anrechnen, kann ein Student generell für eine hilfebedürftige Person einer BG einstehen?
Hallo zusammen!
Ich wohne seit 1. Dezember 2015 mit meiner Freundin zusammen, die ich am 26. Oktober 2015 kennen gelernt habe und wir erwarten bereits unser erstes gemeinsames Kind. Es gibt an meiner Vaterschaft keine Zweifel. Ich bin Student, beziehe BAföG und etwas Unterhalt von meinen Eltern etwa in Höhe des Kindergeldes, das sie für mich beziehen. Des weiteren habe ich einen Studienkredit aufgenommen und halte mich mit einem Nebenjob über Wasser. Meine Freundin ist derzeit als arbeitssuchend gemeldet und das Jobcenter behauptet, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft (Einstehensgemeinschaft) darstellen und rechnet alle meine Einkünfte an. Das heißt im Klartext, dass ich als Student bald 3 Personen zu ernähren habe. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt, habe mich allerdings auf einen Paragraphen bezogen, den ich etwas fehlgedeutet habe, deshalb kein Erfolg. Jetzt die Frage: Ich kann und will zur Zeit nicht für meine Freundin einstehen, weil sie auch psychisch ein paar Probleme hat, sodass sie jetzt zum Beispiel 2 Verträge über Handys und 3 SIM-Karten-Verträge hat, von denen sie nur jeweils einen nutzen kann (ein Handy ist nach wenigen Wochen Gebrauch schon kaputt gegangen, kein Garantiefall). Als Student bin ich nicht in der Lage, für sie in solchen Fällen aufzukommen, diese Kosten muss sie meiner Meinung nach selbst tragen. Reicht dies für das Jobcenter als Begründung? Sollte dennoch der Widerspruch abgelehnt werden, kann ich dann damit argumentieren, dass ich mit BAföG, Unterhalt und Nebenjob meinen eigenen Bedarf noch nicht decken kann, zumal die Hälfte des BAföGs ja ein Kredit ist, sodass nichts von mir angerechnet wird? Auch der Studienkredit von der KfW ist ja vollständig ein Kredit, den ich wieder zurückzahlen muss. Dieser Kredit kann noch unter gar keinen Umständen angerechnet werden, oder? Ganz davon abgesehen bin ich ohne Frage dazu verpflichtet, meinem Kind Unthalt zu zahlen bzw. es zu versorgen, das ist aber meines Erachtens eine andere Baustelle. Gibt es hier irgendeinen Lösungsweg? Und kann man auch rückwirkend bis 1. Dezember 2015 Nachzahlungen fordern? Ich danke euch schon mal für eure Antworten!
Gruß Samuel
1 Antwort
Um Euren Bedarfssatz zu ermitteln solltest Du mal Eure Daten in diesen Rechner eingeben.
http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
Auf der Seite findest Du auch noch wichtige Hinweise zu Mehrbedarfen in der Schwangerschaft und auch sonstige nützliche Tipps, wie man am besten mit dem Jobcenter umgeht.
Zwei Zähne kann ich Dir aber nahezu direkt ziehen:
1. Der KfW Studienkredit ist ein Darlehen und mit einer Pflicht zur
Rückzahlung verbunden und deshalb gerade kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB
II (u.a. BSG in B 14 AS 46/09 R vom 17.06.2010).
Abgesehen davon kann - und sollte! - man nach Studienende die Auszahlung des KfW Studienkredits sofort stoppen lassen. Das geht monatlich jeweils bis zum 15.
Dbzgl. gibt es auch eine interne Jobcenter-Anweisung der Bundesanstalt für Arbeit:
[Randziffer 11.2]
Daraus folgt, dass anderweitige darlehensweise Einnahmen nicht
als Einkommen zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen auch ein Bil-
dungskredit, der im Rahmen des Regierungsprogramms in Zusam-
menarbeit mit der Deutschen Ausgleichsbank und dem Bundesver-
waltungsamt gewährt wird, sowie ein Studienkredit, der von der
Kfw-Bank vergeben wird.
2. Rückwirkend wird nicht gezahlt! Gezahlt wird ab Datum der Antragstellung.
Kleiner Tipp am Rande: Nicht nur einfach Einspruch einlegen sondern gleichzeitig einen Überprüfungsantrag stellen. Dann entscheidet der Sachbearbeiter zwingend nicht mehr selbst über den Einspruch ..;-)