Gemeinsames Konto: automatisch Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV?
Hallo,
mein Partner wird voraussichtlich bald ALG II beantragen und wir wohnen noch nicht länger als 1 Jahr zusammen. Das würde dafür sprechen, dass wir noch in der "Probephase" zusammen leben und wir daher keine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Wir führen zusätzlich zu unseren beiden persönlichen Girokonten ein gemeinsames Konto, auf das jeden Monat von uns beiden der jeweilige Anteil für Miete, Strom, Heizung etc. überwiesen wird. Außerdem werden von diesem Konto teilweise Lebensmittel bezahlt.
Könnte die Nutzung dieses gemeinsamen Kontos ein Grund sein, dass das Jobcenter uns trotzdem als Bedarfsgmeinschaft einstufen wird? Wäre es sinnvoll, das Konto aufzulösen, um diesen Verdacht aus dem Weg zu räumen?
2 Antworten
Das mit den gemeinsamen Lebensmitteln könnte ungünstig sein, das würde ich nicht per Kontoauszügen dokumentieren, sondern über Bargeld regeln. Ansonsten wüßte ich nicht, warum eine klare Abgrenzung des Mietekontos vom Privatkonto schädlich sein sollte. Miete etc. wird nunmal i.d.R. in einer Summe gezahlt.
Aber das ist eher ein Gefühl und kein Fachwissen.
Du weißt, dass man die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen muß? Ist es denn noch solange hin bis zum Antrag?
Hallo !
Ihr müßt nur Glaubhaft versichern das Ihr eine Wohngemeinschaft führt und keine BG.
Das mit den getrennten Konten ist super. Die Arge hat dann kein Recht dein Einkommen zu wissen. Du brauchst dann auch keine Kontoauszüge vorlegen.
Das mit dem Mietkonto finde ich eine super Idee.
Liebe Grüße