Ich habe von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen der besagt, dass meine Rentennachzahlung insgesamt an das Jobcenter geht - ist das richtig?
Ich wurde vom Jobcenter aufgefordert,Ei-Rente zu beantragen.das tat ich auch im juni2015.jetzt endlich kam der Bescheid,das nach meinem Widerspruch,dem Antrag entsprochen wird(also hat der ganze Verwaltungsakt 17 Monate gedauert.) und jetzt soll meine gesamte rentennachzahlung ans Amt gehen(ich befinde mich immer noch in einer bedarfsgemeinschaft))
3 Antworten
Das ist vollkommen korrekt, denn Du hast ja ALG2 bezogen und in dem Bescheid sollte auch stehen, dass Deine Rente als Einkommen zählt Daher ist es mehr als billig die Rente mit dem zuviel gezahlten ALG2 für den Bewilligungszeitraum gegenzurechnen.
Hallo,
kleine Ergänzung zur Antwort von Snooopy155,
als Rückzahlung ist jedoch nur der Differenzbetrag zwischen den bis dahin ausgezahlten Hartz IV Leistungen und dem Gesamtrentenanspruch zu berücksichtigen. Gibt es einen rechnerischen Überhang, gehört diese Summe dem Rentenbezieher.
Also eine Prüfung dahingehend wäre anzuraten !
..... ist die errechnete Summr, die der vom JC beanspruchten Summe übersteigt,...... dieser "Überhang" steht dann dem Rentenbezieher zu☝️
es gibt auch gewisse Freibeträge ich glaube 100 € . Geh zum Leistungssachbearbeiter und lass dir das erklären
hast du mal drauf geachtet, wann diese Frage gestellt wurde ?
Dein Hinweis kommt etwas spät 🙈☝️
Hartz IV und Erwerbsminderungsrente stimmt nicht, Arbeitsamt kann nicht die volle Summe von der Rentenversicherung zurück fordern. Bin da auch am arbeiten, schalte dann meinen Rechtsanwalt ein.
was ist ein rechnerischer Überhang ?