Wie viel darf ich dazuverdienen wenn ich Student bin und meine Eltern Harz Iv empfangen?

3 Antworten

Hallo,

wenn du als Student mit Bafög und dem Job (mtl. bis 450€) deinen Lebensunterhalt selbst deckst, kann das JC nur das Kindergeld für dich bei den Eltern anrechnen.

Von dem BAFÖG musst du allerdings den Eltern deinen Mietanteil zahlen, da die Eltern dann keinen mehr für dich vom Jobcenter bekommen.

Hier ein Link für dich zur Info:

https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-nebenjob

.....ich denke, hier wird die gesamte Problematik ganz gut erklärt.

Sollte für dich eine WG- Wohnform möglich sein, kannst du das Kindergeld auf dich übertragen lassen. (schriftl. Antrag auf Abzweigung stellen !)

Was Hartz IV angeht, gehörst Du wohl nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft an, denn Du kannst Dich mit Bafög (und dem Kindergeld, falls das noch gezahlt wird) selbst finanzieren. - Lies dies:

Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft

Nun lese ich hier, dass für Studenten, die zu Hause wohnen, weniger Bafög gezahlt wird - dies ist wohl auch genau Deine Frage (zu bedenken ist, dass Frage aus 2013 ist):

Mutter Hartz 4 - Ich BAföG - Abzüge?

https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,1654898

Die Plattform ist für Dich offenbar super geeignet - stell doch auch dort Deine Frage.

Falls Du mit Bafög + Kindergeld raus aus der Bedarfsgemeinschaft bist, hätte ein Zuverdienst mit dem Jobcenter nichts zu tun.

Falls Du doch der Bedarfgemeinschaft angehörst, hättest Du - gemäß Hartz IV - einen Grundfreibetrag von 100 Euro, und von dem darüber von 101 bis 1000 Euro 20% frei.

Mit Bafög kenne ich mich nicht aus. Wie das mit Bafög geregelt ist, erfährst Du, indem Du googelst mit

bafög zuverdienstgrenze

Du bekommst so viele gute Infos.

Ja, geh am besten auf die Seite von Studis-Online und frage dort nochmal.

.

Beachte auch den Hinweis von @Gaenseliesel, evtl. in eine Wohngemeinschaft zu ziehen. Falls das für Dich eine Lösung sein könnte, rechne mal aus, wie es dann mit Bafög (und evtl. mit dem Kindergeld) + Zuverdienst wäre.

Falls die Sache mit dem Kindergeld auf Dich zutrifft: Jetzt wird das Kindergeld ja vom Jobcenter angerechnet. Sobald Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus bist, geht das Kindergeld an Dich - das musst Du dann bei der Kindergeldstelle beantragen.

.

Für Dich und Deine Eltern (der letzte Abschnitt gilt wohl nur für Deine Eltern):

Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

.

Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!<

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

.

Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

.

Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

.

A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Wenn Jugendliche zu der Bedarfgemeinschaft Ihrer Eltern gehören und eigenes Einkommen haben, dann ist das Jobcenter gehalten zu prüfen ob die betreffende Person aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt, dafür aber einen Anteil an den Mietkosten zu tragen hat, falls die Eltern vom Jobcenter auch die Mietkosten übernommen bekommen.


Hanzwurstmarkt 
Beitragsersteller
 02.02.2020, 22:16

Kannst du mir eine zahl nennen wie viel ich arbeiten darf ich bin einzelkind un 23

Snooopy155  02.02.2020, 22:50
@Hanzwurstmarkt

Denk doch mal nach, was ich geschrieben habe! Ich weiß weder ob Deine Eltern vom Jobcenter die Miete bekommen und wie hoch diese ist.