Studienabbruch in Bedarfsgemeinschaft?
Hallo,
mein Studium macht mir keinen Spaß mehr und mir wurde eine gute Ausbildung angeboten. Später irgendwann wenn ich weiß was ich studieren möchte, werde ich dies machen. Nun wohne ich mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und kriege BAföG. Ich müsste ja jetzt dem BAföG-Amt melden, dass ich nicht weiterstudieren möchte und in 9 Monaten meine Ausbildung beginne. Fraglich für mich ist nun, wie das in der Zwischenzeit geregelt ist, ob mich das Jobcenter Arbeiten schickt. Dies wäre nicht Möglich, da ich den Ausbildungsplatz nur antreten kann, wenn ich davor keine Berufserfahrung habe. Wie sieht die Regelung mit dem Jobcenter in der Zwischenzeit aus, da 9 Monate ja nicht wirklich kurz sind?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Ein Studiumsabbruch hat für Dich mehrere Folgen: zum einen wirst Du vom Jobcenter in der Zwischenzeit zum Arbeiten geschickt, um Deinen Unterhalt wenigstens teilweise selbst zu bestreiten. daß Du in 9 Monaten eine Ausbildung beginnen willst. unteressiert niemanden, zumal Du auch selbst nicht weist, wieoft Du ein aufgenommenes Studium wieder abbrichtst. Solange Du selbst nicht weist, welche Ausbildung es letztlich sein soll, solange darst Du nicht erwarten, daß die Allgemeinheit Dich unterstützt.
Und woher sollte dein Ausbildungsbetrieb wissen, dass Du z. B. 9 Monate bei MC Donalds gejobt hast?
Und vor allem ist das ja was ganz neues, dass ein zukünftiger AG/Ausbildungsbetrieb einem das heutige Arbeiten verbieten kann/darf.
Wo gibst denn sowas, das wäre ja noch schöner.
Ich glaube vielmehr, dass das alleine Wunschdenken von DIR ist!
Eine sonderbare Vorschrift, daß jemand keine Berufserfahrung haben darf. Was ist das denn für ein Beruf ?
Natürlich wird das JC wollen, daß du deinen Unterhalt selbst verdienst.
Ich erwarte garnichts und benötige keine Unterstützung vom Amt, ich kann Arbeiten aber mein Ausbildungsbetrieb lässt es nicht zu, dass man dort mit Berufserfahrung anfängt. Würde denn das Jobcenter sich mit einem Nebenjob zufrieden geben?