Wer zahlt die Miete in einer Haushaltsgemeinschaft?

4 Antworten

Als Haushaltsgemeinschaft werden beim  Jobcenter Personen behandelt, die miteinander verwandt oder verschwägertsind. 

Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Da ich nicht annehme, dass Du mit Deiner Freundin verwandt bist, sage ich jetzt mal, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit.

Das würde bedeuten, dass Du je nach Einkommen auch für Deine Freundin sorgen musst.

Jetzt lese ich gerade Deine eigene Antwort und nun sieht es so aus, dass Du die halbe Miete, sowie die Hälfte der Nebenkosten tragen musst.

So wie Du in Deiner Ergänzung schreibst, seid Ihr beide eine Wohngemeinschaft. - Google dazu mit

hartz IV unterschied bedarfsgemeinschaft wohngemeinschaft

So bekommst Du viele gute Infos und wertvolle Hinweise, worauf Ihr achten müsst.

Weil Du neu hier bist:

  • Wenn Du einen Beitrag kommentieren willst, klick daneben auf die drei Punkte und dann auf "kommentieren"!. Achte darauf, dass bei "Nachrichten erhalten" ein Häkchen ist, wenn nicht, klick drauf.
  • Wenn Du in das Profil eines anderen Users schauen willst, klick auf dessen Namen.

cyracus  08.12.2015, 16:28

Wenn Ihr dies beim Jobcenter klären müsst, geht nicht allein hin, sondern mit einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

Falls Ihr mal einen Kontrolletti-Besuch bekommt: Wenn er nicht angekündigt ist, müsst Ihr die Kontrollettis nicht reinlassen. Vereinbart dann (möglichst freundlich) einen zeitnahen Termin mit den Kontrollettis. So könnt Ihr Euch vorbereiten und auch zum Termin einen Beistand dazubitten.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

cyracus  08.12.2015, 19:31
@cyracus

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Also das ist meine Ex Freundin( hatte ich vergessen zu erwähnen vorhin),(seit 1 Monat) wir haben uns getrennt, jeder kriegt einen eigenen Bescheid.

Ja jeder hat sein eigenes Zimmer und Essen und was sonst dazugehört ist auch getrennt


finanzfrageTeam  08.12.2015, 00:34

Liebe/r haudegen011,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

    Ich lebe mit meiner Freundin in einer Mietwohnung ,

Das wäre eine Bedarfsgemeinschaft, spätestens nach einem Jahr.

   Haushaltsgemeinschaft

Soll das eine Wohngemeinschaft sein? Also jeder hat sein eigenes Zimmer, jeder macht sich selbst sein Essen.

Wenn es eine Wohngemeinschaft ist, bekommt die Dame ihre Hälfte der Miete vom Jobcenter.

Wenn es eine Bedarfsgemeinschaft ist, wird Dein Einkommen angerechnet.

Habt Ihr denn bisher einen, oder zwei ALG II Bescheide?