Hartz IV Bedarfsgemeinschaft: zählt ein Ü25 Kind/Student dazu? Was wird angerechet?
Gehen wir davon aus, ein Kind/Student (Ü25, also kein Kindergeld o.Ä.) hat die maximale Wohnzeit im Studentenwohnheim hinter sich, muss aber noch ein Jahr bis zu seinem Masterabschluss studieren. Andere Wohnungen in Uni-nähe sind zu teuer für ihn. Seinen Lebensunterhalt bestreitet der Student aus Unterhalt (Kindesvater) und Jobs an seiner Uni in den Semesterferien. Wenn dieses Kind nun zu mir (Kindesmutter, Hartz IV Empfängerin) ziehen würde für sein letztes Studienjahr, würde er dann automatisch in meine Bedarfsgemeinschaft einfließen? Und würden damit dann seine Einkünfte, obwohl ich davon keinen einzigen Cent sehe und wir unsere Lebenskosten strikt trennen (er würde nur ein Zimmer von mir bekommen, mehr nicht. Ich gar nichts von ihm), von meinem Hartz IV abgezogen? (Obwohl er sein Geld auf seinem Konto ja für Semesterbeiträge, Essen/Trinken und seinen sonstigen Lebensunterhalt braucht).
Wie wäre die Situation da?
3 Antworten
Hallo,
da sehr umfangreich zu beantworten, hier ein aktueller Link zum Thema:
http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html
lies bitte vorerst selbst und falls dennoch Fragen, einfach nochmals hier melden.
Ergänzend zur Antwort von Gaenseliesel lies dies:
Das Problem mit dem Zusammenleben
http://www.news.de/karriere/855264362/hartz-iv-auswirkung-durch-bafoeg/1/
Wer auch immer der Ü25 ist - Du selbst oder ein Familienmitglied - sollte der Ü25 sich auf jeden Fall auch beim ASTA erkundigen. Denn der ASTA ist ja vielfach mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigt.
.
Für den Ü25 und auch für seine (ihre) Familie vorsorglich meine Hinweise
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
.
Achtung! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Da kann er sich genauso gut ein WG-Zimmer suchen, denn er wird sicher nicht mietfrei in Deiner Wohnung wohnen können. Dir würde vermutlich nur die halbe Miete vom Hartz-IV bezahlt werden.