Kamera fällt während unerlaubter Nutzung ins Wasser, zahlt die Haftpflichtversicherung der Freundin?

5 Antworten

Wenn ihr zusammen wohnt nicht. Jetzt musst du erklären wann du ausgemacht hast das deine "Freundin" bestimmte deiner Sachen nicht benutzen zu dürfen. Am besten zeigst du Sie wegen Sachbeschädigung an. Das würde deine Geschichte mit "unerlaubter Nutzung" bekräftigen.

Denn mal erlich das glaubt dir kein Mensch

Was ist hier den unerlaubte Nutzung? Nur weil du es ihr verboten hast, ist es doch nicht von der Versicherung verboten. Oder hast du eine spezielle Versicherung für die Kamera, aber dann müsste ja immer noch die Haftpflicht der Freundin dafür aufkommen??

Ich sehe eigentlich keinen Grund warum die Haftpflicht nicht zahlen sollte.


KarinM  18.09.2019, 20:53

Weil das eine erlaubte Leihe war

Wenns denn so war, dann zahlt die Versicherung.

Stell Dich aber schon mal auf eine genaue Untersuchung des Sachverständigen ein.

Solche Fälle werden gerne von den Versicherungen als Fake angesehen.


Primus  24.04.2013, 20:24

Stell Dich aber schon mal auf eine genaue Untersuchung des Sachverständigen ein

Es wird natürlich nicht der Sachverständige untersucht, also stell Dich schon mal auf eine genaue Untersuchung durch den Sachverständigen ein :-)))

Typderfinanzen  24.04.2013, 20:46
@Primus

Hä ? was hast du denn für ne komische Haftpflicht Bei meiner muss man immer den Sachverständigen untersuchen....

Gaenseliesel  24.04.2013, 21:30
@Typderfinanzen

.... lach..... man kann ja nie wissen, wen man da so ins Haus lässt !!!!

Da ist ein gewisses Maß an Vorsicht schon angebracht !! ;-))) K.

Primus  24.04.2013, 21:33
@Gaenseliesel

@ Typderfinanzen:

Bei meiner muss man immer den Sachverständigen untersuchen....

wenns ein netter Kerl ist, habe ich nichts dagegen :-)))

geliehene Gegenstände sind nicht versichert, drum genau auf die Formulierung achten wenn der Schaden gemeldet wird, Wenns genauso war wie Du schreibst, könnte es sein, daß die Versicherung bezahlt.

Das ist doch ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung Deiner Freundin. Die Sache mit der unerlaubten Benutzung würde ich aber nicht unbedingt erwähnen... Das kann, muss aber nicht unbedingt, Probleme geben...