Kamera fällt während unerlaubter Nutzung ins Wasser, zahlt die Haftpflichtversicherung der Freundin?
Im urlaub hatte ich eine sehr teure Kamera mit und habe meiner Freundin die zu Tollpatschigkeit neigt eigentlich auch verboten diese zu nutzen. Sie hat sie aber doch genommen und wollte Fotos von mir im Pool machen, dabei ist die Kamera ins wasser gefallen und nun kaputt. Wird ihre Privathaftpflichtversicherung in diesem Fall einspringen und den Schaden zahlen?
5 Antworten
Wenn ihr zusammen wohnt nicht. Jetzt musst du erklären wann du ausgemacht hast das deine "Freundin" bestimmte deiner Sachen nicht benutzen zu dürfen. Am besten zeigst du Sie wegen Sachbeschädigung an. Das würde deine Geschichte mit "unerlaubter Nutzung" bekräftigen.
Denn mal erlich das glaubt dir kein Mensch
Was ist hier den unerlaubte Nutzung? Nur weil du es ihr verboten hast, ist es doch nicht von der Versicherung verboten. Oder hast du eine spezielle Versicherung für die Kamera, aber dann müsste ja immer noch die Haftpflicht der Freundin dafür aufkommen??
Ich sehe eigentlich keinen Grund warum die Haftpflicht nicht zahlen sollte.
Wenns denn so war, dann zahlt die Versicherung.
Stell Dich aber schon mal auf eine genaue Untersuchung des Sachverständigen ein.
Solche Fälle werden gerne von den Versicherungen als Fake angesehen.
Hä ? was hast du denn für ne komische Haftpflicht Bei meiner muss man immer den Sachverständigen untersuchen....
.... lach..... man kann ja nie wissen, wen man da so ins Haus lässt !!!!
Da ist ein gewisses Maß an Vorsicht schon angebracht !! ;-))) K.
@ Typderfinanzen:
Bei meiner muss man immer den Sachverständigen untersuchen....
wenns ein netter Kerl ist, habe ich nichts dagegen :-)))
geliehene Gegenstände sind nicht versichert, drum genau auf die Formulierung achten wenn der Schaden gemeldet wird, Wenns genauso war wie Du schreibst, könnte es sein, daß die Versicherung bezahlt.
Das ist doch ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung Deiner Freundin. Die Sache mit der unerlaubten Benutzung würde ich aber nicht unbedingt erwähnen... Das kann, muss aber nicht unbedingt, Probleme geben...
Es wird natürlich nicht der Sachverständige untersucht, also stell Dich schon mal auf eine genaue Untersuchung durch den Sachverständigen ein :-)))