Du hast schon richtig gesagt, dass für die Gründung einer UG nach Musterprotokoll lediglich ein Geschäftsführer (GF) berufen werden darf und dazu maximal drei Gesellschafter. Der GF ist immer alleinvertretungsberechtigt und von den Regelungen des § 181 BGB befreit. Wenn direkt bei der Gründung mehrere GF festgelegt werden sollen (oder es werden sind weitere Regelungen erfordert, die vom Musterprotokoll abweichen), dann bedarf es einer individuellen Satzung. Diese bringt dann eben auch höhere Notarkosten mit sich und kostet mehr Zeit.

Wenn mehrere Personen als geschäftsführende Gesellschafter arbeiten wollen, aber erst nur einer festgelegt wurde (bspw. nach Musterprotokoll), dann kann man auch eine Gesellschafterversammlung einberufen und dort die weiteren Personen zum GF machen. Das muss ebenfalls notariell beglaubigt werden (+ Kosten). Es ist daher eigentlich nicht möglich einen zusätzlichen GF zu bestellen, ohne eine (neue) Satzung. Entwurf, Beurkundung und Eintrag in das Handelsregister werden einige €uros kosten (ab 500 € aufwärts bestimmt). Und soweit ich das verstanden habe, wird bei einer Änderung der Satzung ein theoretischer Geschäftswert von 25.000 € angesetzt…

Also wie ihr es auch umsetzen wollt, wäre es wohl etwas vorteilhafter gleich eine individuelle Satzung festzulegen, als sie hinterher zu ändern. Ansonsten könntet ihr einfach mal über http://www.firma.de/firmengruendung/ug/ noch weitere Unterstützung holen, auch wenn mehr als ein Geschäftsführer seid. Vor allem, was dann in diesem Fall der bessere und auch günstigere Weg wäre. Z.B. bekommt man in dem jeweiligen gewählten Paket telefonische Betreuung bis zur erfolgreichen Eintragung, Notar-Terminvereinbarung und dessen Leistungen; auch die Leistungen eines Steuerberaters können in Anspruch genommen werden… Nur als Tipp, damit die Gründung ordentlich über die Bühne geht.

Viel Erfolg!

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Am besten sprichst du einfach mal mit einem Verantwortlichen oder dem entsprechenden Mitarbeiter der Bank das es dich stört, dass sie dir andauernd Angebote machen. Ansonsten haben meines Wissens nach fast alle Automaten mittlerweile die Funktion auch Geld einzuzahlen.

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Du musst auf jeden Fall davon ausgehen, dass sich das unter dem Strich für die Bank lohnt. Das heißt im Durchschnitt kostet es die Kunden Geld, welche dafür eine geringe Wahrscheinlichkeit auf einen höheren Gewinn haben. Ist halt wie Lotto spielen, ob man das macht oder nicht, musst Du schon selber wissen. Ist halt eine Einstellungssache - quasi Hoffnung gegen Rationalität!

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Da würde ich versuchen die Anteile an ein anderes Mitglied der Genossenschaft zu verkaufen. Das wäre das einfachste denke ich. Vielleicht über einen Aushand in Deinem Haus?!

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Normalerweise reicht ein Kontoauszug aus. Viele Banken erstellen aber eine Saldenbestätigung auch kostenlos, vorallem wenn es für das Bafög ist. Ich würde es einfach mit dem Kontoauszug versuchen.

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Du meinst vermutlich das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. In aller Regel gilt hier eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Bei Lebensversicherungsverträge 30 Tage. Hier mehr Infos: http://www.cecu.de/fernabsatz-von-versicherungen.html

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Dass du mit deinem Freund zusammen ziehen möchtest hat keine Auswirkung auf deinen Bafög Anspruch. Beim Bafög kommt es nur auf das Einkommen deiner Eltern an. Wenn ihr verheiratet sein würdet, würde man das Einkommen des Ehepartners mitberücksichtigen.

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Das darf er ziemlich sicher nicht so machen. Wenn er nicht mit sich reden lässt, dann würde ich mal bei der Stadt oder der Gemeinde anrufen und nachfragen, ob die Mitarbeiter dort behilfleich sein können. Das letzte Mittel, was es aber meiner Meinung nach dringend vermieden werden sollte, wäre dann ein Gang zum Rechtsanwalt.

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Bei den meisten Geldautomaten, zumindest an denen, wo ich regelmäßig mein Geld abhebe, kann man genau einstellen, welche Scheine man haben möchte. Das heißt dann individuelle Auszahlung oder so ähnlich statt einfach nur Auszahlung...

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Das ist doch ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung Deiner Freundin. Die Sache mit der unerlaubten Benutzung würde ich aber nicht unbedingt erwähnen... Das kann, muss aber nicht unbedingt, Probleme geben...

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