google sagt das daszu http://befeldtsteuerblog.wordpress.com/2014/01/10/haushaltsnahe-beschaftigungsverhaltnisse-barzahlung-des-arbeitslohns-zulassig/

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hat sie eine Pflegestufe, dann bei der Kasse Infos einholen zu Zuschüssen und bei Treppenliftanbieter einfach mal anfragen. Je nach dem wie die Treppen verlaufen (gerade/übers Eck) kann sowas schnell mal zw. 5-10 000 Euro liegen. Lifte mit integr. Sitz gibts evtl. gebraucht etwas billiger.

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http://www.finanzfrage.net/frage/keine-frage-sondern-ein-gruss

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...aber er ist noch nicht verstorben,oder? Wieso beschäftigt dich die Frage jetzt schon? Wohnt er hier oder in England? War der Arbeitgeber in Deutschland oder England? Viele Fragen offen, evtl. hilft das hier: http://www.finanzfrage.net/frage/witwenrente-frankreich

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zählt wohl zu geliehen und geliehenes ist nicht haftpflichtversichert, meine Meinung, sicher bin ich aber nicht

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sieh hierzu ähnliche Frage zum Thema http://www.gutefrage.net/frage/dachflaechenvermietung-wo-ist-da-ein-haken

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die Frage wäre vielleicht bei http://www.gutefrage.net/ besser untergebracht, aber nun gut: Du hast es nicht angenommen-demzufolge nicht gekriegt-demzufolge muß der Verkäufer die Ware herbringen bzw. Versand belegen. Es lässt sich ja via Sendungsverfolgung feststellen, wo das Paket zum Schluß gelandet ist. Ich würde nichts unternehmen,außer eben abzuwarten. Wenn deine Adresse samt Namen richtig hinterlegt ist bei ebay, ist es nicht Dein Problem

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ich zitiere Beitrag aus der Bild, war die Tage zu lesen: Spenden: Das Finanzamt berechnet für jeden Steuerpflichtigen eine Spenden-Pauschale von 36 Euro. Wer mehr spendet, bekommt auch mehr Steuernachlass. Bei Spenden bis 200 Euro genügt als Beleg ein Kontoauszug.

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Gebühren der Handwerkskammer

Hallo. Meine Frau hat im Oktober ein Gewerbe zum herstellen von Kinderkleidung und Taschen angemeldet. Daraufhin hat sich die HWK gemeldet und besteht darauf, dass sie sich anmeldet. Nach einigem Lesen von Beiträgen und Gesetzen, sind wir zu dem Entschluss gekommen: Da kommt man wohl nicht drum herum.

Viel interessanter ist nun allerdings, wie es weiter geht. Der Umsatz wird sich dabei auf weniger als 2.000 Euro belaufen, wahrscheinlich sogar weniger als 1.500 Euro. Da es keine Gebührenordnung gibt bei der HWK Karlsruhe, habe ich dort angerufen. Hier mal die geforderten Gebühren:

Eintragungsgebühr ist 150 Euro. Jahresbeitrag im ersten KALENDERJAHR! (also 2013, sprich 2 Monate) ist frei, im 2. und 3. Jahr dann 73 Euro und ab dem 4. Jahr 146 Euro. Jeweils zzgl. (ab dem ersten Jahr schon) eine Umlage von 94 Euro jährlich.

Das heißt: 2013: Anmeldung 150 Euro, kein Jahresbeitrag, aber anteilig die Umlage 94/12*2=ca. 15-20 Euro. 2014: 1/2 Jahresbeitrag = 73 Euro + 94 Euro Umlage = 167 Euro 2015: wie 2014 ab 2016: Jahresbeitrag = 146 Euro + 94 Euro Umlage = 240 Euro

Auf meine Anfrage, wieso die 5.200 Euro Grenze nicht gilt, sagte man mir, dass diese Konstellation (welche auch immer das sein soll) noch nie zugetroffen ist. Deswegen findet das Gesetz keine Anwendung.

Meine Frage: Geht das? Ich meine, bei einem Umsatz von 1.500 Euro (also Gewinn von ca. 600 Euro) kann man doch unmöglich pauschal 240 Euro an Gebühren verlangen, oder? Gibt es ein Argument, dass ich gegenüber der HWK vorbringen kann? Gesetz ist doch Gesetz.

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ich hab das hier gefunden, vielleicht versucht ihr mal das nachzurechnen -grds. richtet sich der Beitrag soweit ich das herausfinden konnte schon nach dem Umsatz, lies mehr hierzu http://www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/ihk/wir-ueber-uns/informationen-auskuenfte/beitragspflicht/beitragspflicht-910-content

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wenn kein Betreuer bestellt war (trotz Demenz?!) und die Tochter Vollmacht hatte, ist das schwer nachvollziehbar, wer was an Geld letztlich für sich verbrauchte. Warum mußt du dich als Enkel dem Gericht gegenüber erklären-wurdest Du angeschrieben und nicht dieTochter,oder wie?

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wenn es eine Pauschalreise ist, könnte Dich das interessieren: http://www.n-tv.de/ticker/Reise/Abflughafen-verlegt-Anspruch-auf-Schadenersatz-article9890246.html

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mir tut das sehr leid für Sie-aber eine zweite Frage zum selben Thema im Forum bringt nichts! Selbe Frage haben Sie ja bereits gestellt

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hierzu helf ich gern weiter, weil ich hierzu unlängst eine gute Beratung meines Maklers erhalten habe. Es gibt tatsächlich hierzu eigene Tarife, die man als Senior nehmen kann. So sollte die Kostenübernamhme für Hilfsdienste nicht nur vermittelt werden sondern auch übernommen-und daß mind für 6 Monate- manchmal wird auch der Notrufknopf wenn er installiert wird bzw. die monat. Kosten hierfür bezahlt, auch Essen auf Rädern oder Begleitung zum Arzt oder einkaufen ist möglich. Auch noch wichtig-wird gezahlt, wenn Verletzungen wegen Vorerkrankungen aufgetreten sind? All das abklären bevor man unterschreibt! Mir lagen Angebote mit Beiträgen zw. 80 und 250 Euro vor. Dies noch am Rande erwähnt.

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wie jetzt? Deine Tochter ist biologisch nicht 18 geworden-wie meinst du das? Würde den Gang zum Anwalt empfehlen-oder google fragen zum Thema, zB das hier gefunden http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/biologischer-vater-und-kindesunterhalt.html

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ja das hab ich auch gelesen, aber ich denke, das wäre keine sehr riskante Geldvergabe der EU', Irland gehts nicht so schlecht wie z.B. Griechenland http://derstandard.at/1376535439910/Irland-braucht-womoeglich-erneut-Hilfe-der-Eurozone

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sicher nicht- Deine Unterschrift auf dem Vertrag wäre dann nicht wirksam, wenn als Eigentümer/Vermieter eine andere Person im Vertrag steht. Wieso soll denn diese Konstellation vereinbart werden? Evtl. könnte man das beim Notar machen lassen, wenn der Vermieter im Ausland wäre für länger. Aber ist dann sicher nicht günstig.

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