Das ist nicht so einfach. Wenn du aber privat warst, dann solltest du versuchen in der privaten zu bleiben. Sonst müsstest du bei der Wiederaufnahme in die private eine Gesundheitsprüfung machen und damit (wahrscheinlich) schlechter wegkommen.

Du kannst die private in diesem Fall aber auch ruhen lassen, dann zahlst du einen Niedrigen Beitrag pro Monat. Du bekommst, keine Leistungen, aber du kommst ohne ärztliche Untersuchung wieder rein.

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Wenn es während der Übergabe schon gefehlt hat, dann ist es dein Problem. Wäre es nach der Übergabe passiert, wäre es seins.

Aber warum habt ihr da nicht sofort drüber gesprochen? Genau dafür ist das Übergabeprozedere doch da...

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Auch wenn ihr natürlich jeder eine Person seid, werden eure steuerlichen Tätigkeiten zusammen berechnet. Als Ehepaar sollte es deswegen auch egal sein, wer jetzt eigentlich welchen Betrag zurückbekommt. Es geht doch wohl eh in den Gemeinschaftstopf, oder nicht?

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Wenn du Aktien verkaufst musst du die Steuern nur zahlen wenn du auch etwas verdienst. Viele Leute behandeln Aktien so, als ob man da nur gewinnen könnte.

Wenn du Gewinn machst, muss dieser versteuert werden. Wenn du Verlust machst, kannst du das aber auch anrechnen lassen und es mit anderen Gewinnen vom Aktienverkauf ausgleichen.

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Hi,

normalerweise ist die Regelung, dass du kein ALG II mehr bekommst, wenn du eine Bafög-geförderte Ausbildung machst. Es gibt natürlich wie immer die Möglichkeit einen Härteantrag zu stellen. Dafür musst du aber mit deinem Jobcenter alles besprechen.

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Wenn beide mit dem neuem Datum einverstanden sind, dann kannst du machen was du willst. In deinem Sinne wäre es wohl besser, wenn der Mieter schnell geht, damit du das Schimmelproblem schnell lösen kannst. Das ist nicht gut für die Wohnung und sobald du es geregelt hast, kannst du ja auch wieder jemand anders in die Wohnung lassen. Hoffentlich dann jemand der besser aufpasst.

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Viel ist da nicht zu holen. Vielleicht ist es besser wenn du es irgendwann mal deinen Enkeln vererbst, die könnten in ein paar Jahrzehnten einen Gewinn machen. Aber momentan ist da nicht viel zu holen.

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Ne, davon habe ich noch nie was gehört. Du solltest auch etwas vorsichtig sein, wenn das Angebot fast zu toll ist um wahr zu sein, dann ist es bei kleinen unbekannten Websites oft auch einfach nicht wahr. Jeder kann in ein paar Stunden eine Website machen, die gut aussieht, aber wenn du was gezahlt hast dann siehst du in manchen Fällen dein Geld nie wieder.

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Wenn es dir unangehnem ist, dann soll die Tochter eben direkt einkaufen gehen und Essen für die ganze Familie kaufen. Niemand wird nachprüfen wer das Essen gekauft hat, wie viel es war usw. So eine Abmachung wie ihr sie habt ist aber vollkommen in Ordnung und es gibt daran nichts auszusetzten.

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Nein das geht nicht. Wenn du an einem Automaten einzahlst, dann musst du bei dieser Bank ein Konto haben. Diese Automaten sind zwar immer häufiger zu finden, aber insgesamt immer noch recht selten. Deswegen ist das noch ein "Qualitätsmerkmal" für die Banken. Wenn es überall üblich ist, dass mas so einzahlen kann, dann wird das bestimmt auch irgendwann möglich sein, dass du bei Bank A einzahlst und das Geld auf ein Konto bei Bank B kommt.

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Hier gibt es keinen vorgeschriebenen Betrag. Du solltest nicht zu viel einbehalten... aber was das genau ist müsst ihr unter euch ausmachen. Du könntest ja eine Zwischenschätzung machen und dann 100€ drauf schlagen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

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Je nach Art der Reiserücktrittsversicherung ist das enthalten oder auch nicht. Du kannst für so eine Reiserücktrittsversicherung 4,95 zahlen oder um einiges mehr. Natürlich sind dann auch andere Sachen in der Versicherung enthalten. Schau dir den Vertrag an den du unterschrieben hast. Da muss es genau erklärt sein. Wenn Zahnbehandlungen eingeschlossen sind, dann brauchst du eine Bestätigung von deinem Arzt und damit sollte alles klappen.

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Am wirkungsvollsten ist es wenn dir bekannt ist wo deine Zielgruppe im Internet surft. Unternehmen wie google oder facebook machen viel Geld damit, dass sie Daten der Nutzer auswerten und dann diese Kenntnisse für ihre Werbeflächen nutzten. Wenn du garantieren kannst, dass die Zielgruppe hier ist, dann kannst du auch mehr Geld verlangen. Bzw bei deiner Fragestellung musst du dann mehr zahlen, weil es effektiver deinen Kunden trifft.

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Eine Ferienwohnung kann eine gute Anlage sein, genauso wie jede andere Immobilie. Bei einer Ferienwohnung ist zu beachten, dass du sie nicht als Mieteinnahmen abrechnen musst, sondern dass es eine gewerbliche Tätigkeit ist, da du nicht nur einen Mieter hast, sondern ständig wechselnde.

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Gesetzlich wäre er dazuverpflichtet, alles was auch an dich addressiert ist dir auch zugänglich zu machen. Bei manchen Sachen ist das zwar egal, aber besonder bei offiziellen Dokumenten, die dir eine Frist für irgendwas mitteilen kann das sehr unangenehm werden wenn er es dir vor enthält. Du solltest versuchen die ganzen Einträge bei wichtigen Stellen wie der Stadtverwaltung und dem Bund usw. zu ändern. sonst kannst du echt Problem bekommen. Stell dir vor du regierst mehrfach nicht und bekommst einen Mahnung und Strafe nur weil du es nie gesehen hast...

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Als Erbe ist es deine Entscheidung, ob du das Erbe annehmen willst oder ob du es ablehnst. Die Entscheidung beeinflusst die anderen Erben in dem Sinne, dass ich der Betrag der aufgeteilt wird nicht verändert, aber deren Teile mehr werden. Das ist dann aber keine Schenkung. Ein Schenkung wäre es wenn du das Erbe annimmst und es dann sofort an deine Mutter weitergibst. Das macht wenig Sinn, deswegen macht man das auch nicht... So wie du es beschreibst ist es aber keine Schenkung sondern Erbe.

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Jeder Arbeitnehmer hat die selben Rechte. Egal ob Vollzeit, Teilzeit, Midi- oder Minijob. Das du also Minijobber kein Urlaub hast ist ein Gerücht, dass sich leider sehr hartnäckig hält. Das gleiche gilt für alles andere wie Weihnachtsgeld usw. Du bekommst zwar nicht das gleiche, weil du auch nicht gleichviel arbeitest, aber im Verhältnis kommst du auf die selben Werte, nur im absoluten Wert ist der Unterschied.

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Nein, einen Anspruch hast du nicht. Es ist eine freiwillige Entscheidung von beiden Seiten. Dein Arbeitgeber muss dich freiwillig in die Altersteilzeit entlassen und du musst der Altersteilzeit freiwillig zustimmen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wird es keine Förderung der Agentur für Arbeit geben.

Aber da gibt es viele Infos, so dass ich jetzt anstatt dir noch mehr zu schreiben einfach einen guten Link gebe:

http://www.altersteilzeit-info.de/wer-darf-altersteilzeit-in-anspruch-nehmen/

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Normalerweise kann man an einem Haus das unter Denkmalschutz steht nichts verändern und wenn dann braucht man das OK der verantwortlichen Behörde. Und das ist im Prinzip das selbe wie ein "Nein". In den meisten Fällen jedenfalls. Du kannst es probieren, aber rechne dir keine all zu hohen Chancen aus.

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Der Herr Mozart hat schon immer gute Sachen gemacht (ich spreche von der Musik) und auch hier hat sein "Fan" recht. Wenn es um eine unentgeldliche Hilfsleistung geht, dann hat man keinen Anspruch auf die übernahme des Schadens. Das Standard Beispiel ist immer der Umzug weil dabei nun mal am häufigsten was kaputt geht. In diesem Fall hat der befreundete Schadensverursacher keine andere Wahl als selber für den erursachten Schaden aufzukommen.

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