wildunfall mit folgeschäden an leitplanke
hallo liebe gemeinschaft,
vor einiger zeit hatte ich einen unfall auf einer wäldlichen bundesstraße. einige rehe kamen von links und wollten auf die rechte seite der straße laufen. reflexartig wich ich nach rechts aus und prallte, scheinbar ohne berührung mit einem wild, gegen die leitplanke.
der schaden am auto wurde übernommen, da ich einen beifahrer als zeugen angeben konnte. nach einiger zeit jedoch bekam ich post von meiner EHEMALIGEN versicherung, ich sollte doch bitte die reperatur der leitplanke in höhe von 400 (!!!) euro bezahlen.
nun frage ich mich, ob ich diese reperatur bezahlen muss? wäre ich nicht ausgewichen/wäre kein wild über die bahn gelaufen, hätte ich die leitplanke nicht erwischt. man sollte jedoch bedenken, dass die teilkasko hier bereits gegriffen hat. infolge der wildüberquerung wich ich reflexartig in richtung leitplanke aus.
mit freundlichen grüßen
stiegla
2 Antworten
Ein Schaden duch Kollision mit Wild ist ein Primärschaden und durch eine geeignete Versicherung gedeckt.
Ein Schaden durch die Vermeidung einer Kollision mit Wild ist ein Sekundärschaden und anscheinend durch Deine Versicherung nicht gedeckt. Das muss dann wohl die Haftpflichtversicherung der Rehe übernehmen.
Also im Ernst: die Versicherung nimmt bei einem Ausweichmanöver zunächst mal an, daß dies nicht erforderlich war, d.h. Du fahrlässig einen Schaden herbeigeführt hast, obwohl kein Zusammenstoß mit Wild drohte. Es ist also nachzuweisen bzw. zu plausibilisieren, daß der Aufprall auf die Leitplanke etwas mit Wild zu tun hat. Wenn Du einen Zeugen hast, dann ist das gut. Die Versicherung wird nur einspringen, wenn der Zusammenstoß mit der Leitplanke letztendlich größeren Schaden vermieden hat, z.B. einen Totalschaden am Fahrzeug.
Es gibt allerdings noch alte Versicherungen, die nur Primärschäden, nicht aber Folgeschäden abdecken.
okay, das hilft mir weiter. evtl hilft es ja mit der vermeidung von größerem schaden zu argumentieren - danke
Für die Unfallfolgen musst du haften, bzw. deine Kfz. Haftpflichtversicherung. Das betrifft also auch die Leitplanke.
Warum deine Kfz Haftpflichtversicherung nicht regulieren will, ist nicht ersichtlich - wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du den Streit mit der Kfz- Haftpflicht einen Anwalt machen lassen.
ich wende mich also vorerst an meine versicherung/haftpflichtabteilung und frage nach, warum denn die rechnung der reperatur nicht übernommen wurde. ich habe keine kfz - rechtsschutzversicherung.
:-) Könnte schwierig werden, weil die meisten Rehböcke angesichts ständig wechselnder Gespielinnen grundsätzlich eine Single-Haftpflicht abschließen. Wer nun allerdings für die Kollision mit der Leitplanke verantwortlich ist, lässt sich abschließend nicht beurteilen, somit ist die Reh-Haftpflicht aus dem Schneider ....