wildunfall mit folgeschäden an leitplanke

2 Antworten

Ein Schaden duch Kollision mit Wild ist ein Primärschaden und durch eine geeignete Versicherung gedeckt.

Ein Schaden durch die Vermeidung einer Kollision mit Wild ist ein Sekundärschaden und anscheinend durch Deine Versicherung nicht gedeckt. Das muss dann wohl die Haftpflichtversicherung der Rehe übernehmen.


Querkopf  27.10.2011, 18:43

:-) Könnte schwierig werden, weil die meisten Rehböcke angesichts ständig wechselnder Gespielinnen grundsätzlich eine Single-Haftpflicht abschließen. Wer nun allerdings für die Kollision mit der Leitplanke verantwortlich ist, lässt sich abschließend nicht beurteilen, somit ist die Reh-Haftpflicht aus dem Schneider ....

stiegla 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 18:51
@Querkopf

ich wende mich also an die haftpflichtsabteilung des kfz-versicherungsbereiches?!

stiegla 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 18:52
@Querkopf

ich denke der rehbock hats verbockt...

gandalf94305  27.10.2011, 19:00
@stiegla

Also im Ernst: die Versicherung nimmt bei einem Ausweichmanöver zunächst mal an, daß dies nicht erforderlich war, d.h. Du fahrlässig einen Schaden herbeigeführt hast, obwohl kein Zusammenstoß mit Wild drohte. Es ist also nachzuweisen bzw. zu plausibilisieren, daß der Aufprall auf die Leitplanke etwas mit Wild zu tun hat. Wenn Du einen Zeugen hast, dann ist das gut. Die Versicherung wird nur einspringen, wenn der Zusammenstoß mit der Leitplanke letztendlich größeren Schaden vermieden hat, z.B. einen Totalschaden am Fahrzeug.

Es gibt allerdings noch alte Versicherungen, die nur Primärschäden, nicht aber Folgeschäden abdecken.

stiegla 
Beitragsersteller
 28.10.2011, 19:55
@gandalf94305

okay, das hilft mir weiter. evtl hilft es ja mit der vermeidung von größerem schaden zu argumentieren - danke

Für die Unfallfolgen musst du haften, bzw. deine Kfz. Haftpflichtversicherung. Das betrifft also auch die Leitplanke.

Warum deine Kfz Haftpflichtversicherung nicht regulieren will, ist nicht ersichtlich - wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du den Streit mit der Kfz- Haftpflicht einen Anwalt machen lassen.


stiegla 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 18:51

ich wende mich also vorerst an meine versicherung/haftpflichtabteilung und frage nach, warum denn die rechnung der reperatur nicht übernommen wurde. ich habe keine kfz - rechtsschutzversicherung.