Hallo,
der Bruder meiner Oma (Großonkel - Verwandtschaftsgrad?) ist Pflegebedürftig und hat ein Haus, welches er mir gerne mehr oder minder überlassen möchte gegen Auszahlung des Restkredites (ca. 10.000€).
Ich weiss, dass das Haus im Jahre 2000 schon einmal geschätzt wurden ist auf 30.000€ (davon 6.800€ aufs Grundstück). Seit den nun fast 20 Jahren wurde hier auch keine Modernisierung vorgenommen. Eher das Gegenteil ist der Fall..
Jetzt mein Problem: Ich kaufe es für 10.000 ohne aktuelles Wertgutachten und investiere Summe X.. nach 3 Jahren stirbt mein "Opa" (abgesehen von der 3/10 Rechnung der Schenkung). Nun wollen die Erben ihren Pflichtanteil geltend machen.. Wird das Haus dann mit dem Verkehrswertgutachten geschätzt, in dem es sich zum Todeszeitpunkt befindet, oder zu dem Zeitpunkt des "Kaufes" durch mich (wo es aber kein Gutachten gibt) wenn ich Summe X in großen Zügen durch Eigenleistung investiert habe wird auch das Nachhalten dessen sehr schwierig.
Wie verhält sich das Ganze? Welche Summen dürfen für den Pflichtanteil herangezogen werden? Ist ein Kauf mit 10.000€ (von vielleicht aktuell 25.000€ Wert) überhaupt als gemischte Schenkung anzusehen?
Vielen Dank!