Wie beweisen, dass Nachbar Sauna in Grenzgebäude einbaut?
Unser Nachbar baut in sein 3x9m großes Grenzgebäude eine Sauna ein. Das haben wir zufällig durch ein Gespräch erfahren, das der Nachbar mit einer dritten Person geführt hat. Auch wenn es sich um eine Elektrosauna handelt, ist unsere Information, dass der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze 3m betragen muss, also ein Einbau in ein Nebengebäude direkt an der Grenze nicht erlaubt ist (Brandenburg). Da wir uns sowieso schon in einem Rechtsstreit mit diesem Nachbarn befinden, wird der den Saunaeinbau wohl kaum zugeben.
Nun ist die Frage, wie kann ich das dem Bauamt gegenüber beweisen? Denn die werden doch bestimmt nicht einfach so auf Hörensagen mit einem Durchsuchungsbefehl anrücken.
3 Antworten
Eine Sauna ist Wohnraum. Wohnraum im Grenzabstand ist in allen Bundesländern unzulässig. Dazu bedarf es der Zustimmung und Eintragung als Baulast. Diese Zustimmung kann erkauft werden gegen bares. Mach also Deinem Nachbarn ein großzügiges Angebot: Zustimmung gegen Zahlung von 5000€.
Er benötigt eine Genehmigung
Tja, dann ist klar, dass ich das nicht darf. Dann muss ich wohl darauf warten, dass die Sauna ein Feuer verursacht, um deren Existenz zu beweisen.
Meines Wissens wird eine elektrische Sauna nicht als Feuerstätte betrachtet, so dass eine Grenzbebauung zulässig ist wie bei einem Schuppen, in Brandenburg. Ich habe selbst mal genau deshalb einen Elektro-Ofen statt eines Holzofens verbaut.
Wenn sich daran was geändert hat, wäre mir das neu.
Das steht im Link von classica. Mit Feuerstätte gelten noch grössere Grenzabstände.
Hmm, also wenn ich Sauna und Abstand bei Google suche, finde ich praktisch nur die 3m-Regel. Egal welche Befeuerungsart, weil eine Sauna als Aufenthaltsraum gilt. Vielleicht sollte ich mich doch erstmal beim Bauamt erkundigen wie das in Brandenburg geregelt ist.
Genau! Ohne Aufenthaltsraum, aber ich habe das so verstanden, dass Saunen eben solche sind.
verst. Ich bin auch Laie, habe es vor einigen Jahren aber anders verstanden. Also dass ein Elektro-Ofen ok ist, weil es dann kein Aufenthaltsraum ist. Frag am besten wirklich im Bauamt, wie es ist. Vielleicht gibt es da auch kommunale Unterschiede, oder Unterschiede je nach Flächrnmutzungsplan.
Eher problematisch könnte die Fläche von 27qm sein, wenn die stimmt. Ich meine, dass Nebengebäude in der brandenburgischen Bauordnung begrenzt sind, entweder durch Grundfläche oder durch umbauten Raum. Auch die Länge der Grenzbebauung ist beschränkt, auf 9m, so dass das Format 9x3 sehr bewusst gewählt worden sein könnte.
„Eine Sauna wird gesetzlich als Aufenthaltsraum verstanden, genauso wie jeder Raum oder jedes Gebäude in dem man sich mehr als sporadisch aufhält. „
Lt. Brandenburgischer Bauordnung sind Aufenthaltsräume in Grenzbebauungen nicht zulässig.
Daher möchte ich lieber meine Eingangsfrage klären. Wie beweise ich dem Bauamt, dass da eine Sauna ist? Ich darf ja nicht über den Zaun fotografieren, oder doch?