Bankenwechsel
Wir hatten einen Hauskredit bei der Sparkasse. Da die Zinsbindung ablief, haben wir einen günstigeren Finanzierer gefunden. Fast zeitnah haben wir über die Sparkasse wegen einer Dachsanierung ein KfW-Darlehen beantragt. Jetzt stellt sich die Sparkasse quer. Die Sparkasse hat sich das KFW-Darlehen durch eine Grundschuldbestellung absichern lassen. Der neue Finanzierer will natürlich erstrangig in das Grundbuch eingetragen werden. Die Sparkasse will aber die Erstrangigkeit nicht abtreten, da wir das KFW-Darlehen noch über die Sparkasse beantragt haben. Eingangs wurde ein Bankenwechsel in Aussicht gestellt, wird jetzt abgelehnt. D. h. für uns, dass der neue Finanzierer das KFW-Darlehen ablösen muss, um die Hausfinanzierung mit dem günstigeren Zinssatz zu sichern. Das ist aber doch meiner Meinung nach Kundenschädigend, oder? Dann hätten wir das KFW-Darlehen gar nicht gebraucht! Dann wäre das Dach mind. 6000 Euro günstiger geworden. Was kann ich machen, habe ich das Recht als Kunde und Verbraucher, auf den Bankenwechsel zu bestehen? Vielen Dank für die Hilfe.
3 Antworten
Das ist aber doch meiner Meinung nach Kundenschädigend, oder?
Die Grundschuld sichert eine Darlehensrückzahlung ab. Was soll daran "kundenschädigend" sein? Ihr müßt Euch fragen lassen, wieso Ihr es denn zu der jetzigen Situation habt kommen lassen. Niemand hindert Euch am Bankwechsel, aber an getroffene Vereinbarungen ist man eben gebunden.
Hallo Privatier59. Ja, das ist schon klar, nur habe ich den Eindruck, dass die Sparkasse den Wechsel nicht vornehmen will, da die das KFW-Darlehen beantragt haben, also die "Arbeit" damit gehabt haben und wir die Gesamtfinanzierung nach dem Ende der Zinsbindung woanders gemacht haben. Die legen uns langjährigen guten Kunden "Steine in den Weg".
Widderlein:
Die Frage, ob der bisherige Gläubiger (Sparkasse) die Grundschuld an den neuen "günstigeren Finanzier" abtreten darf oder muss und ggfl. unter welchen Voraussetzungen er dazu berechtigt oder verpflichtet ist, ist juristisch nicht eindeutig geklärt.
Du hast doch anlässlich der Umschuldungsverhandlungen dem neuen Finanzier den Sachverhalt, belegt mit aussagefähigen Unterlagen, klipp und klar aufgezeigt, so dass du versuchen solltest, dass sich beide gütlich einigen.
Von Schuldzuweisungen würde ich abraten..
Du hast keine Chance! Sparkasse ist erstrangig und wird den Rang nur gegen Ablösung abtreten! Das ist Fakt. Alles andere wäre für die SPK schlecht und das werden sie nicht machen