Bankenwechsel

3 Antworten

Das ist aber doch meiner Meinung nach Kundenschädigend, oder?

Die Grundschuld sichert eine Darlehensrückzahlung ab. Was soll daran "kundenschädigend" sein? Ihr müßt Euch fragen lassen, wieso Ihr es denn zu der jetzigen Situation habt kommen lassen. Niemand hindert Euch am Bankwechsel, aber an getroffene Vereinbarungen ist man eben gebunden.


Widderlein 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 09:42

Hallo Privatier59. Ja, das ist schon klar, nur habe ich den Eindruck, dass die Sparkasse den Wechsel nicht vornehmen will, da die das KFW-Darlehen beantragt haben, also die "Arbeit" damit gehabt haben und wir die Gesamtfinanzierung nach dem Ende der Zinsbindung woanders gemacht haben. Die legen uns langjährigen guten Kunden "Steine in den Weg".

Widderlein:

Die Frage, ob der bisherige Gläubiger (Sparkasse) die Grundschuld an den neuen "günstigeren Finanzier" abtreten darf oder muss und ggfl. unter welchen Voraussetzungen er dazu berechtigt oder verpflichtet ist, ist juristisch nicht eindeutig geklärt.

Du hast doch anlässlich der Umschuldungsverhandlungen dem neuen Finanzier den Sachverhalt, belegt mit aussagefähigen Unterlagen, klipp und klar aufgezeigt, so dass du versuchen solltest, dass sich beide gütlich einigen.

Von Schuldzuweisungen würde ich abraten..

Du hast keine Chance! Sparkasse ist erstrangig und wird den Rang nur gegen Ablösung abtreten! Das ist Fakt. Alles andere wäre für die SPK schlecht und das werden sie nicht machen