Darf mein Anwalt das Mandat niederlegen?
Ich habe Prozesskostenhilfe genehmigt bekommen. Mein Anwalt hat das Mandat niedergelegt, weil ich zweimal den Besprechungstermin bei ihm und unabgemeldet verpasst habe. Ist das ein Vertragswiedriger Grund? Anwalt möchte jetzt, dass ich die Rechnung bezahle. Übernimmt das nicht die Prozesskostenhilfe?
6 Antworten
Solche Leute wie dich nenne ich:
"Zeitdiebe"
Warum nicht einfach anrufen, rechtzeitig, und dann absagen?
So hat der Anwalt auf dich gewartet, hat in dieser Zeit keinen anderen Mandanten beraten können.
Klar rechtfertig das zweimalige Nichterscheinen das Niederlegen! Oder wie oft soll der Anwalt noch auf dich warten, um dann erneut festzustellen, wieder nicht erschienen!?
Und diese unnötigen Kosten lassen sich auch nicht über die PKH abrechnen, das muss Du dann wohl zahlen.
Wie nenne ich das immer:
LDS = Lernen durch Schmerz
Das ist vermutlich so wie bei Physiotherapieterminen etc., die man verpasst. Der Therapeut kann keine Leistung mit der KV abrechnen, hat aber Verdienstausfall und stellt den Patienten dies in Rechnung.
Der Anwalt kann wohl nicht über PKH abrechnen, da er keine Beratungsleistung erbracht hat. Daher musst Du die von ihm zur Verfügung gestellte Zeit selbst bezahlen.
Natürlich darf er das Amt niederlegen. Und hoffentlich muss nicht die Gesellschaft für dich aufkommen.
Nur weil etwas für einen selbst nichts kostet, heißt das nicht das viel Arbeit damit verbunden ist.
Wenn der Rechtsanwalt dem Mandanten deutlich macht, dass diese Vorgehensweise nicht hinnehmbar ist und der Mandant dennoch sein Verhalten nicht ändert, ist der Rechtsanwalt berechtigt, das Mandat fristlos zu kündigen. Für die Niederlegung des Mandates ist eine bestimmte Form nicht erforderlich.
Der Steuerzahler übernimmt keine Kosten, welche Du vertragswidrig durch Nichterscheinen produzierst. Sprich die Anwaltskosten die für Termine entstanden sind, welche Du nicht wahrgenommen hast, wirst Du also aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Und selbstverständlich darf er unter solchen Voraussetzungen auch das Mandat niederlegen. Und ich wage sehr zu bezweifeln, dass Dir erneut Beratungshilfe gewährt / finanziert werden wird.
Das ändert aber nunmal leider nichts daran, dass Du zu den vereinbarten Terminen ohne abzusagen nicht erschienen bist.
Na und - auch ein Arzt kann Dir trotz vorgelegter Gesundheitskarte bei einen nicht eingehaltenen Termin eine Rechnung stellen. Selbiges gilt auch, wenn Du nicht zu einem Termin bei einer Physiotherapeutin oder einem Masseur erscheinst - die / der darf nämlich den ausgefallenen Termin nicht mit der KK abrechnen.
Ich bin doch selber Steuerzahler und das schon seit 30 Jahren