Ist eine Wohnungsbaugenossenschaft berechtigt, einen langjährig gemeiteten Stellplatz fristlos zu kündigen?
Ich bin seit über 35 Jahren Mieterin einer Wohnung in einer Wohnungsbaugenossenschaft in Hamburg. In den 90er Jahren wurden Stellplätze geschaffen und an die Bewohner vermietet. Nun hat mir die Wohnungsbaugesellschaft den Stellplatz nach Abmahnung fristlos (hilfsweise ordentlich) aus wichtigem Grund gemäß §543 Abs 3 BGB gekündigt, da mein Auto seit Anfang Juli mit abgelaufenem TÜV im öffentlichen Verkehrsraum geparkt ist und stattdessen das Auto meiner Tochter, die ebenfalls seit 35 Jahren zu meinem Haushalt gehört auf meiner Stellfläche steht (statt am Straßenrand). Auf die Abmahnung mit der Gelegenheit, mich zum Sachverhalt bis zum 27.7. zu äußern, habe ich leider nicht reagiert. Ein Zahlungsverzug bei der Stellplatzmiete liegt nicht vor. Einer Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß §545 BGB wurde seitens des Vermieters im selben Schreiben bereits widersprochen. Ich bin zu 40% schwerbehindert (gehbehindert) und daher auf die bislang nur ca.10 Meter von der Haustür entfernte Parkmöglichkeit angewiesen. Ich bin seit Jahren nicht mehr in der Lage, den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. Ist die Kündigung rechtens? Kann ich gezwungen werden, einen gemieteten Parkplatz tatsächlich mehr oder weniger ununterbrochen selbst zu benutzen?
3 Antworten
Wie bereits angesprochen: Da die Vermietung des Stellplatzes separat vom Wohnungsmietvertrag erfolgte, ist der Stellplatzvertrag auch separat kündbar.
Das soziale Mietrecht gilt nicht für Stellplatzverträge.
Ob hier nun die außerordentliche Kündigung möglich ist, bezweifele ich mal. Es hilft Dir allerdings nicht sehr viel. Die ordentliche Kündigung ist in jedem Falle möglich.
Darf ich Dich im übrigen mal auf einen bemerkenswerten Widerspruch in Deinen Darstellungen aufmerksam machen:
Einserseits behauptest Du, aufgrund einer Gehbehinderung auf den Stellplatz angewiesen zu sein. Andererseits aber parkt auf Deinem Stellplatz das Auto der Tochter. Ist die auch gehbehindert? Benutzt Du das Auto der Tochter? Wenn Du beides verneinst, dann solltest Du in Verhandlungen mit dem Vermieter besser nicht darauf hinweisen um nicht unglaubhaft zu wirken.
Ich vermute, daß Du von irgendwem angeschwärzt worden bist, vom Hausmeister oder von einem der anderen Mieter. Such das Gespräch mit der Genossenschaft um einen Sinneswandel herbei zu führen.
"Widerspruch" einzulegen halte ich für Unfug. Was willst Du damit erreichen? Anspruch auf Fortsetzung des Stellplatzvertrags hast Du nicht. Wenn Du dann lauthals Forderungen stellst obwohl nichts zu fordern ist, verbaust Du Dir jede Chance auf eine Einigung.
Hallo, da der Stellplatz ja wohl unabhängig vom Mietvertrag der Wohnung vermietet wurde, besteht hier kein Kündigungsschutz analog zu dem bei Wohnungen.
Leider geht aus dem Post nicht hervor, was Dir die Gesellschaft genau vorwirft:
- Parken mit abgelaufenem TÜV auf der Straße geht die Gesellschaft nichts an
- ist der Parkplatz explizit auf Dein Auto festgelegt und es steht jetzt ein falsches aus dem gleichen Haushalt da ? Kein Gericht der Welt würde das für einen wichtigen Grund halten.
- oder verstößt Du gegen eine Passage des Mietvertrages, die Du uns nicht genannt hast ?
Je nachdem musst du der Kündigung widersprechen.
Viel Glück
Barmer
Der Kündigung kann zwar widersprochen werden, macht aber nur bezüglich der fristlosen Kündigung Sinn. Bei separat vermieteten Stellplätzen gibt es keinen vergleichbaren Kündigungsschutz wie im Mietrecht für Wohnungen.
Aber man könnte ja versuchen einen Behindertenparkplatz zu beantragen um der Gesellschaft Druck zu machen.
Welches Datum steht denn oben auf der HU Plakette? Wenn es 7 ist, dann ist der TÜV noch nicht abgelaufen, da man mittlerweile wieder 2 Monate überziehen kann. Ist das Auto nach dem Monat 7 zur HU vorgeführt worden hat man doch noch eine weitere Frist bis man belangt wird. Also Auto schnell zur HU fahren und Beleg Kopie mit Widerspruch absenden.
Leider ist der TÜV schon seit Februar abgelaufen. Das Fahrzeug ist auch momentan nicht fahrtüchtig. Bis Anfang Juli hat es auf dem Stellplatz gestanden, dann an der Straße, was natürlich nicht in Ordnung ist.