Kann mir die Gemeinde die Zufahrt zu meinem Haus und das parken auf meinem Grundstück verbieten?
Hallo,
ich wohne in einer kleinen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern in einem Reihenmittelhaus.
Wir sind 5 Parteien und das Haus ist das einzige in einer Sackgasse an deren Ende ein Spielplatz ist. Die Sackgasse ist quer zu einer "normalen" öffentlichen Straße an der auch ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.
Vor vielen Jahren wurden am Anfang der Sackgasse 2 Poller errichtet, damit die Leute mit ihren Kindern nicht bis auf den Spielplatz fahren (offizielle Begründung für das setzen der Poller).
Das war auch zwischen dem Bürgermeister und allen Anwohnern abgesprochen und jeder hat einen Pollerschlüssel erhalten und die Genehmigung (leider nicht schriftlich) um weiterhin auf sein Grundstück zu kommen. An der "abgesperrten" Straße sind die Hauseingänge mit meinen Stellplatz auf meinem Grundstück. Wie fast bei jedem Reihenhaus, Haustür plus Parkplatz vorne, Garten hinten.
Dazu kommt, dass ich die Installation einer Wallbox in Auftrag gegeben habe, da (hoffentlich) bald unser Elektroauto ausgeliefert wird. Das bedeutet, dass ich umso mehr auf meinen Stellplatz vor der Tür angewiesen bin.
Jetzt wurden letzte Woche die Poller mit Dreieckschlüssel gegen Poller mit Sicherheitsschloss ausgetauscht. Keiner der Nachbarn hat einen Schlüssel. Auf Nachfrage hat z.B. auch die Feuerwehr keinen Schlüssel. Was ist in einem Notfall?
Dieses Vorhaben wurde mit niemandem abgesprochen.
Meine Recherchen haben auch nichts ergeben. Amt und Gemeinde schieben die Verantwortung von sich. Leider ist die nächste Gemeindeversammlung erst in ein paar Wochen.
Ich habe gelesen, (https://www.juraforum.de/lexikon/privatweg-rechtslage-zur-nutzung-und-dem-wegerecht-der-privatstrasse) "In Deutschland muss jedes Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen sein". Auch gibt es diverse Artikel bzgl. Notwegerecht etc.
Ich habe keine Lust auf einen Rechtsstreit o.ä. Ich möchte einfach nur wieder zu meinem Grundstück fahren und dort parken. Was kann ich tun?
2 Antworten
Bei der Gemeinde einen entsprechenden Schlüssel für das Schloss beantragen, eben mit der Begründung der Zufahrt zu deinem Grundstück.
Wenn die Gemeinde den Schlüssel ablehnt, muss sie es begründen und mit dieser Begründung kann man dann den Rechtsweg bestreiten.
Der Rechtsweg ist sicher langwierig. Ich brauche eine schnelle Lösung. Wenn ich den Rechtsweg einschlage, auf welches Recht kann ich mich berufen? Ich brauche mal bitte ein Stichwort, damit ich einen Anwalt suchen kann. Oder geht das auch ohne Anwalt?
Erstmal beantragst du den Schlüssel, ohne Antrag wird dir auch niemand nen Schlüssel geben, telefonisch wirst du nichts erreichen.
Ergo "hiermit beantrage ich für meine Grundstück in der Strasse xy einen Schlüssel für die dort eingelassenen Poller um mein Grundstück mit ausgewiesenem Parkplatz zu erreichen. " Schriftlich Einwurfeinschreiben.
Ohne Schnickschnack. Beantragen und fertig, da gibt es erstmal nichts aufzuregen und dazu braucht es keinen Anwalt. Da deine Antrag berechtigt ist, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgehen. Wenn nicht, muss es begründet werden.
Ergo Antrag stellen und Abwarten
Anwaltsantwort lesen
Ein Grundstückseigentümer darf von einem Autofahrer die Entfernung seines auf einer öffentlichen Straße abgestellten Fahrzeuges verlangen, wenn dieses die Einfahrt zum Grundstück blockiert.17.08.2011
https://www.morgenpost.de › BGH-...
BGH sichert Recht auf freie Zufahrt zum eigenen Grundstück - Berliner Morgenpost
Das war auch meine erste Idee. Wenn die Gemeinde nicht kooperativ ist, hilft dann nur der Rechtsweg. Ein berechtigtes Interesse an der Nutzung hat der TE, von daher sehe ich keine Probleme, dies auch durchzusetzen.