Die Reha wird von der Rentenversicherung wohl sofort genehmigt, wenn durch die Kur voraussichtlich wieder eine Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann. Ansonsten sollte man mit der Krankenkasse wegen eines Kostenzuschusses sprechen.
!00,-- Euro im Monat dürfen anrechnungsfrei dazu verdient werden. Die Einnahme sollte aber angegeben werden, dafür besteht eine Meldepflicht.
Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem Tod. Sie geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben des Mannes über. Wie viel man bekommt, hängt vom Pflichtteil ab, den man ohne Scheidung erhalten hätte. Im Fall des Falles würde ich auf jeden Fall dazu raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen .
Ja, das stimmt. Seit 2006 ist es gesetzlich geregelt, dass nicht nur die Reifen, sondern die gesamte Ausrüstung das Autos den winterlichen Wetterbedingungen angepasst sein müssen. Für eine eingefrorene und damit funktionsuntüchtige Scheibenwaschanlage ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig. Siehe hier: www.banktip.de/rubrik2/20150/winterfest-von-o-bis-o.html
Das kommt darauf an, was du 1992 abgeschlossen hast. Wenn damals ein Vertrag zugunsten Dritter – des Enkels abgeschlossen wurde, sind Änderungen nur mit Zustimmung des Begünstigten oder seiner Erziehungsberechtigten möglich. Bist du selbst Eigentümer des Sparbuchs, kannst du die Herausgabe des Geldes verweigern, das Geld abheben bzw das Sparbuch auflösen
Das OLG Schleswig-Holstein hat in einem Fall entschieden, dass nur aus Kostengründen einer demenzkranken Person ein Umzug aus einer gewohnten Umgebung nicht zumutbar sei.
Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen! So eine Wäschespinne ist keine bauliche Veränderung und deshalb auch erlaubt.