Ist ein selbst zusammengestellter Rechner von der Steuer absetzbar?
Hallo,
ich bin seit kurzem Freiberufler und muss mir beruflich einen Rechner anschaffen. Jedoch keinen Komplett-PC, sondern aus gekauften Komponenten selbst zusammengestellt (alle Teile von einem Händler auf einer Rechnung). Denn das wird mich etwa 300 Euro weniger kosten.
Kann ich von dem kompletten Rechner über die drei Jahre die Vorsteuer abziehen? Oder glaubt ihr, das Finanzamt wird es nicht akzeptieren?
Danke euch! Andreas
4 Antworten
Kann ich von dem kompletten Rechner über die drei Jahre die Vorsteuer abziehen?
Nein.
Die Vorsteuer wird abgezogen, wenn
- die Rechnung vorliegt und die Leistung (hier Lieferung) erbracht wurde
oder
- die Rechnung vorliegt und bezahlt wurde.
Dem Rat von topbaugutachter, vor 10 Std, kann ich mich hier nur anschließen, wenn du nicht gern Geld verbrennst.
Das mit Vorsteuer über 3 Jahre ist Quatsch.
Die Vorsteuer wird in dem Monat abgezogen, in dem sie gezahlt wird.
Die AfA wird auf die drie Jahre geteilt.
Das ist kein Problem, auch nicht für einen selbstgebauten PC aus Komponenten.
Aufstellung und fertig.
Mal erlich, wende dich an die IHK die bieten Kurse an die dir wenigstens die Grundlagen der Selbständigkeit vermitteln. So wenig Ahnung kann sich bitter (teuer) rächen Du kannst du Teile zusammenzählen und über 3 Jahre abschreiben. Die Teile sind wie ein Rechner und nicht einzel als geringwertige Wirtschaftsgut ansetzbar. Die Vorsteuer (MWST) je nach dem ob du Vorsteueranzug vereinbart hast oder nicht sofort.
Ja , wenn du die Rechnungen der Teile hast