Artikel stimmt nicht mit der Beschreibung überein (eBay Kleinanzeigen)?
Hallo liebe Community,
ich versuche meinen Vorfall so detailliert wie möglich zu beschreiben.
Und zwar habe ich ein Gerät über ebay Kleinanzeigen gekauft. Es geht dabei um einen "Scuf-Controller" für PS4 und PC. Die Kaufabwicklung lief reibungslos ab. Ich habe dem Verkäufer die 85€ überwiesen und der Controller kam auch sehr schnell bei mir an. Ich packte den Controller aus und war schockiert. Der Verkäufer hat angegeben, dass der Controller kaum genutzt wurde, sich in einem guten Zustand befindet und einwandfrei funktioniert. Doch nichts davon hat gestimmt. Der Controller sah stark gebraucht aus. Die Analogen Sticks sahen auch komplett anders aus als auf den Bildern, wo sie wie neu aussehen. Zudem war der Controller teildefekt. Beide Analogen Sticks funktionieren nur teilweise und die L2-Taste ist sehr locker. Ich war zum Verkäufer auch sehr höflich und habe ihn um einen Rücktausch gebeten. Bei jedem Versuch kam immer die selbe Antwort: in der Beschreibung steht keine Garantie und kein Rücktausch. Ich habe ihm erklärt, dass ich ein Recht auf Rücktausch habe wenn die Beschreibung nicht mit dem Artikel übereinstimmen. Daraufhin sagte er nur er habe den Controller so versendet wie er auch in der Anzeige stand. Ich weiß überhaupt nicht was ich tun soll. Zur Polizei gehen und beraten lassen? Es komplett sein lassen? Wie stehen meine Chancen? Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort! :)
LG Anton
2 Antworten
Gab es denn in der Anzeige Bilder von dem Artikel? Wende dich hierbei doch mal an den Verbraucherschutz. Scheint ja derzeit ein echtes Phänomen zu sein, durch Kleinanzeigen über den Tisch gezogen zu werden.
Der Verkäufer hat mir auch noch mit seinem Anwalt gedroht obwohl ich nichts getan habe was nicht rechtens war. Name und Adresse von ihm habe ich.
Die Anzeige ist gelöscht. Aber ja, Bilder gab es (habe ich auf dem PC). Bezahlt habe ich per Überweisung. Wie wende ich mich an den Verbraucherschutz?
Verbuche die 85 EUR als Lehrgeld: Recht haben und Recht gesprochen bekommen sind eben zwei verschiedene Dinge. Deine nicht per Kostenfestzetzungsbeschluss erstattungsfähigen Prozesskosten (Porto, Druckerkosten, Fahrtkosten usw.) liegen nahe oder über der Streitsumme :-(