Was ist eine Einmalvalutierung???

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schande über Ihren Bankberater! Er berät Sie über eine Finanzierung, ohne das Grundwissen zu beherrschen. Ihre neue Bank übernimmt ein Darlehen, das an zweiter Rangstelle im Grundbuch eingetragen ist. Davor ist das kleinere Darlehen, daher spricht man von Vorrang. Im Grundbuch ist immer derjenige am besten gesichert, der an erster Rangstelle sitzt, da im Falle einer Zwangsversteigerung alle der Reihe nach ihr Geld bekommen, je nach Rangstelle. Es ist nun wahrscheinlich, daß Sie nur noch ein kleines Darlehen haben, weil Sie mal ein größeres hatten und dieses inzwischen abbezahlt haben. Nun wurde aber damals eine Grundschuld über den ursprünglichen Darlehensbetrag eingetragen. Evtl. haben Sie jetzt nur noch 10.000 Restschuld und hatten mal 50.000. Sie könnten bei der alten Bank nun das Darlehen wieder von 10.000 auf 50.000 aufstocken oder bei einer anderen Bank ein Darlehen aufnehmen. Die alte Bank hat ja nach wie vor die Sicherheit über 50.000. Mit der Einmalvalutierungserklärung verspricht Ihre alte Bank der neuen, daß Sie keine Darlehensaufstockung machen wird. Dadurch hat die neue Bank eine höhere Sicherheit, die mit weiterer Tilgung des Darlehens immer höher wird. Man könnte auch eine Teilabtretung der Grundschuld in Höhe des freien Betrages machen, aber die neue Bank will dann sicher trotzdem diese Erklärung. Die alte Bank hat damit kein Problem, ist also nur Formsache.


moinmoin80 
Beitragsersteller
 20.12.2010, 19:27

Vielen Dank, jetzt hab ichs kapiert! Das Fachchinesisch was ich beim googeln fand habe ich nicht recht verstanden. Du kannst sehr gut erklären!