Ist die private Vermietung von Tiefgaragenstellplätzen wirklich so unattraktiv gegenüber Wohnungen?
Moin Moin alle zusammen,
ich habe vorletztes Jahr 10 Tiefgaragenstellplätze gekauft für zusammen 50.000,- die jeweils für 45,- Euro vermietet sind bei 18,- Hausgeld je Stellplatz/Monat. Die Mietverträge des Verkäufers habe ich einfach übernommen. Die Rendite erschien mir okay, allerdings habe ich nun erst erfahren das TG-Stellplätze grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig sind, somit muss ich das aus den bereits erhaltenen Mieteinnahmen rausrechnen was die Rendite nun nicht mehr ganz so attraktiv erscheinen lässt. Die Mieter zahlen leider auch nicht automatisch mehr sondern würden sich bei höherer Miete eher von ihrem Stellplatz trennen. Nun habe ich das Problem das wenn ich mich selbst von den Stellplätzen wieder trennen möchte leider jeder einzelne als Objekt gemäß der 3-Objekt Regel zählt. Das würde bedeuten das ich bereits bei vier verkauften Stellplätzen dem gewerblichen Grundstückshandel unterliege und darauf dann ebenfalls Umsatzsteuer abführen muss. Obwohl dies alles als private Geldanlage gedacht war..
Es würde mich freuen wenn jemand von Euch Tipps hat zu diesem Sachverhalt,
danke&grüße chuck
2 Antworten
Auch bei der Vermietung von Garagen kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Mit 12X450€ liegst Du schließlich deutlich unterhalb der bewussten 17500€.
Danke, das war eine sehr gute Info!
Aber wenn ich mich dann in sagen wir 20 Jahren von den Plätzen wieder trennen möchte komme ich doch automatisch über die 3-Objekt-Regel oder?
Vielleicht gibt es hier jemanden der schonmal privat ein Paket Stellplätze verkauft hat, wurde das dann immer als gewerblich gewertet weil es ja mehr als 3 waren?
Ich stelle mir gerade vor ich hätte zur Geldanlage anstatt Wohnung 30 TG-Plätze gekauft,
wie soll man die denn jemals wieder loswerden ohne in die gewerbliche Versteuerung zu fallen?
viele grüße,
chuck
Ich sehe darin kein Problem, wenn Du das "Paket" 10 Jahre hältst, bist Du weder in der Gewerblichkeit noch im Veräußerungsgewinn.
- zumindest, wenn man dem Wiki-Artikel glauben darf, das BFH-Urteil magst Du vielleicht selbst suchen.