Steuern auf Mieteinnahmen wenn nur die monatliche Belastung (Zinsen, Bausparvertrag, Hausgeld) gedeckt wird?
Schönen guten Tag, ich ziehe aus meiner Eigentumswohnung aus und werde sie an eine Schwester vermieten. Der Mietpreis, den ich gemäß Mietspiegel errechnet habe, deckt bloß etwa die Summe, die ich für den Kredit (Bausparvertrag + Zinstilgung) und das Hausgeld monatlich bezahle. Wenn ich jetzt Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen muss, würde ich ja draufzahlen. Ist das wirklich so? Oder müssen in dem Fall keine Steuern auf Mieteinnahmen gezahlt werden? Herzlichen Dank für eine Antwort!!!! Liebe Grüße!
4 Antworten
Besteuert werden nicht die Mieteinahmen sondern der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Was genau in der Steuererklärung zu deklarieren ist, erklärt dir ein/e Steuerberater/in.
Steuerlich erfasst wird die Vermietung durch die Anlage V in der EkSt-Erklärung, die Du abzugeben hast. Alerdings werden Deine Ausgaben in den ersten Jahren dazu führen, dass Deine Steuerlast insgesamt geringer ist als vorher. Ein Steuerberater wäre in DEine Fall sicher angeraten, denn offensichtlich verstehts Du das deutsche Steuersystem bei Vermietung überhaupt nicht.
Anlage V+V und was da übrig bleibt ist zu versteuern mit den restlichen Einnahmen die sie vielleicht haben.
Tilgung gehört nicht zu den abzugsfähigen Kosten, nur mal so am Rande.....
Sie sollten sich vielleicht gerade im ersten Jahr einen Steuerberater ihres Vertrauens gönnen ....
Da die Beträge, die in den Bausparvertrag eingezahlt wurden, keine Werbungskosten sind und da ein (großer) Teil des Hausgeldes über die Nebenkosten vom Mieter ausgeglichen wird, wird durchaus etwas übrig bleiben, was dann zu versteuern ist.