Missbrauch einer Vorsorgevollmacht
Im Jahr 2008 erteilte mein Vater meine Stiefschwester ein umfangreiche Vorsorgevollmacht. Kurze Zeit später wurde er in die Psychatrie wegen Demens von meiner Stiefschwester abgeschoben. Nach kurzem Aufenthalt kam er ins Pflegeheim. Mittlerweile ist er verstorben. Durch das Pflegeheim habe ich nun erfahren, dass dort über 15000 Euro nicht geleisterter Zahlungen des Eigenanteils aufgelaufen sind. Mein Vater hatte eine ausreichende Rente aber diese verlebte meine Stiefschwester aus der Vorsorgevollmacht. Auch wurde in seinem Namen Versandhausgeschäfte getätigt. Die Rechnungen wurden nicht bezahlt.
Gibt es im Nachhinein rechtliche Möglichkeiten gegen die mißbräuchliche Bereicherung rechtlich vorzugehen?
2 Antworten
...bei so (scheinbar) offensichtlichem Missbrauch Strafanzeige wg. des Verdachtes des Missbrauchs einer Vollmacht zum Nachteil des (Name des Verstorbenen) gegen Frau (Name der Stiefschwester). Diese Strafanzeige m u s s spätestens kurz vor Ablauf der 3 Monatsfrist ab K e n n t n i s des Sachverhaltes bei der nächsten Polzeidienststelle oder direkt bei der nächsten und zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Nach Möglichkeit auch die Beschlagnahme von evtl. Vermögen der Stiefschwester in Höhe der Nachlassforderungen beantragen. In einem mir bekannten Fall wurde von der Staatsanwaltschaft ein Fall von "Familienveruntreuung" festgestellt. Es kam aber aus Verjährungsgründen nicht zur Anklage.
Zivilrechtlich wird es keinen Sinn machen. Du kannst die Stiefschwester zur ordnungsgemässen Abwicklung der Nachlassforderungen (Altenheim, Versandhaus usw.) auffordern und auf die strafrechtliche Verfolgung hinweisen. Das wird aber nach meiner Einschätzung nicht wirklich weiter führen. Neben der strafrechtlichen Sache würde ich aber auch das Vormundschaftsgericht mit den Vorwürfen und Fakten konfrontieren und die Nachlassgläubiger an die Adresse der Stiefschwester verweisen. Du kannst z.B. mit Deinem Wissen und den Unterlagen das Altersheim darin unterstützen, die ungedeckten Heimkosten gegen die Stiefschwester als bevollmächtigte Vertreterin und Vermögensverwalterin des Verstorbenen zunächst aussergerichtlich, ggf. dann auch gerichtlich geltend zu machen.
Das sind schwere Vorwürfe und wenn überhaupt schwer nachzuweisen sein. Die Recherche auf Jahre zurück wird auch wenn vom Fachmann erledigt nicht gerade günstig erstellt werden können. Ich würde mich an Deiner Stelle von einem Anwalt Deines Vertrauens beraten lassen.