In der Kirche eine Kerze anzünden und nicht bezahlen - hat das nicht nur irdische sondern auch weltliche Konsequenzen?

4 Antworten

nein, auch im weitesten Sinn ist es kein Ablasshandel, wenn in Kirchen Geld für Kerzen verlangt wird, die man dort entzünden und aufstellen möchte.Bei den Kerzen ist es aber lediglich so, dass sie lediglich ein sichtbares Zeichen für das Gebet sind. Darum gibt es diesen Brauch ja auch in evangelischen Kirchen. Und auch dort wird häufig darum gebeten, für die Kerzen, die man dort verbraucht, eine Spende zu entrichten. Das gilt auch für die sogenannten Opferkerzen in katholischen Kirchen. Selbst wenn man die Vorstellung hat, mit dem Anzünden solch einer Kerze Gott ein "Opfer" darzubringen, ist das kein "Deal", den man Gott eingeht. Gott etwas auf diese Weise zu opfern bedeutet, das eine große Opfer Jesu nachzuvollziehen, der eben sein Leben zur Erlösung der Menschheit gab. Das mag für protestantische Ohren fremd klingen, aber es ist doch etwas wirklich anderes als der Ablasshandel.

Es ist also ein simpler Kerzenhandel. Ob der nun in der Kirche sein sollte oder nicht, darüber kann man geteilter Meinung sein.


Nein, allein himmlische Konsequenzen !

Woher ich das weiß:Hobby

Es dürfte als Veruntreung, oder als Diebstahl einzustufen sein.

Nehme ich die Kerze und nutze sie, kann man sagen im Moment wo ich sie nehme, ohne einen Obulus zu entrichten, ist es die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache = Diebstahl, ohne ich nehme es ohne zu zahlen und zünde die Kerze an, also mache ich an der Kerze eine Sachbeschädigung, keine Aneignung, weil ich sie nicht mitnehme.

Ich kenne mich bei den Katholiken nicht so gut aus, denn ich bin Lutheraner (also im Sinn der katholischen Kirche eine Ketzer). Ich denke aber ein mittelloser Mensch, dürfte für seine Anghörigen vielleicht sogar ohne zu zahlen eine Kerze anzünden, wenn er für die Zahlung hungern müsste.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Privatier59  18.06.2024, 13:20

Bei uns Katholen steht nach meiner Erinnerung nirgendwo "Kaufpreis" auf der Sammelbüchse nehmen dem Kerzenspender. Zuweilen steht noch nicht einmal ein bestimmter Betrag. Da zweifele ich schon etwas daran, ob ausbleibende strafbar wäre.

Google liefert auf diese Frage nur Bockmist.

Ergo: Das ist Thema für eine Doktorarbeit.

Zuerst sollte man aber erst einmal erkunden, ob nicht doch irgendwo in einem Universitätsarchiv zwischen Stockholm und Schanghai eine solche Doktorarbeit lauert und darauf wartet, entdeckt zu werden.


wfwbinder  18.06.2024, 14:05

Ja, über ein vergleichbares Thema habe ich mal für eine Jubiläumsschrift einer christlichen Vereinigung einen Artikel geschrieben.

Was würde passieren, wenn Jesus heute in eine deutsche(oder europäische) Großstadt käme und die gleichen Wunder und Taten vollbrächte?

Meine Ergebnis, er hätte binnen Tagen einen Stapel von ordnungssiedrigkeitenverfahren am Hals udn müsste, falls er nicht durch Spenden Liquide würde, u. U. zur Ableistungen von Ersatzfreiheitsstrafen in Haft, oder zumindest "Arbeit statt Strafe" eventuell bei einer Tafel Sozialdienst machen.

Aus Waser Wein machen = Verstoss gegen die entsprechenden Vorschriftne für Wein in der EU, außerdem Abgabe von Alkohol ohne Lizenz.

Speisung der 5000, Abgabe von Speisen ohne die Betriebsstätte vorher beim Ordnugnsamt zu melden.

Bergpredigt = Nicht angemeldete Demonstration.

Heilungen = medizinische Leistungen, ohne Heilpraktiker oder Arzt zu sein wäre sogar eine Straftat, nicht nur Owie

Vertreibung der Geldwechseler aus dem Tempel würde wohl entfallen, denn die Banken haben heute eigene Gebäude.

Gehen auf dem Wasser, wäre wohl nicht strafbar, denn es gibt keine Vorschrift, die das Gehen auf dem Wasser verbietet. Er würde sich nur als Nichtschwimmer outen.