Strafbar wegen Nacktbildern?
Folgende Situation:
Ein Mädchen (W/13) hat einen jungen (M/20) auf snapchat geaddet. Nach kurzem hin und her wollte sie ihm Nacktbilder schicken. M20 wollte das nicht, ließ sich aber mit vielen Nachrichten überreden. Daraufhin wollte W13 ebenfalls Bilder von M20. Das wollte er wieder nicht, ließ sich aber wieder überreden und machte dies dann auch.
Aus dummheit hat M20 nun nach weiteren Bildern gefragt.
Hat sich M20 strafbar gemacht? Muss er mit Konsequenzen rechnen? (Beide haben sich blockiert und keine Screenshots gemacht, also auch keine Bilder gespeichert)
1 Antwort
Das war schon übertrieben dämlich von M20... Mal abgesehen, dass kein Richter ihm diesen Ablauf glauben wird.
Für die Bilder, die M20 sich hat schicken lassen, geht er mindestens 1 Jahr und bis zu 5 Jahre in den Knast (§ 184b Abs. 3 StGB).
Für die Bilder, die M20 an das Kind geschickt hat, geht er mindestens 6 Monate und bis zu 10 Jahre in den Knast (§ 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Ich hoffe mal sehr, dass die geschilderte Situation nur deiner Fiktion entspringt. Ansonsten gibt es nur einen Rat für M20: Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten und auf eine Hausdurchsuchung einstellen.