Im Grundbuch steht nur Ehemann als Eigentümer - was ist im Erbfall?
Im Grundbuch ist nur der ehemann eingetragen, er brachte das Haus mit in die Ehe und hat einen Sohn aus erster Ehe. Wie ist die erbrechtliche Regelung, wenn kein Testament vorhanden ist und die Eheleute im gesetzlichen Güterstand leben?
2 Antworten
Der Eintrag im Grundbuch ist dafür unwichtig.
Gesetzlicher Güterstand = Zugewinngemeinschaft.
Dazu wird nach dem Tod des Ehemanns (darum geht es ja wohl?) das Gesamtvermögen der Eheleute bestimmt.
Von diesem werden die Anfangsvermögen der beiden abgezogen. Der Teil der Ehefrau gehört sowieso ihr. Ebenso fällt ihr der gemeinsame Hausstand zu-
Der Rest - soweit einer vorhanden ist - wird durch zwei geteilt, eine Hälfte gehört ebenfalls der Ehefrau.
Zu vererben ist also der Wert des Hauses zu Beginn der Ehe und die Hälfte des Zugewinns. Dies teilen sich Ehefrau und Sohn zu gleichen Teilen.
Der Verkehrswert der Immobilie fällt als Alleineigentümer in den Nachlass des Ehemannes.
Ebenso wie an allen anderen Vermögenswerten des Reinnachlasses am Todestag abzgl. der Beerdigungskosten und anteiligen Verbindlichkeiten des Verstorbenen fällt daher der Ehefrau 1/2 (genauer 1/4 Erbquote und 1/4 pauschalierter Zugewinnanspruch) und dem Sohn des Erblassers 1/2 Miteigentum auch an seiner Immobilie zu - es sein denn, der Ehefrau wäre vor dem Erbfall Antrag auf Scheidung zugegangen oder es fände lebzeitig eine anderslautende Übertragung seinens Immobilienbesitzes statt.
G imager761
Der Verkehrswert der Immobilie fällt als Alleineigentümer in den Nachlass des Ehemannes
Das ist so nicht richtig, eine während der Ehe erfolgte Wertsteigerung fällt (inflationsbereinigt) in den Zugewinn und zwar unabhängig von getätigten Investitionen.