Sterbegeld in der Insolvenz?


27.07.2020, 15:57

Das Bezugsrecht wurde im Jahr 2012 bei Abschluss der Versicherung festgelegt. Die Insolvenz läuft seit 2019.

3 Antworten

Hallo nochmals🙋

ich habe aus Interesse nochmals recherchiert und für euch hoffentlich erfreuliches gefunden:

"Ist der Todesfall eingetreten und die Hinterbliebenen befinden sich in einer Insolvenz(.......) kommt unweigerlich die Frage auf, inwiefern die Gläubiger oder sogar noch der Staat einen Anspruch erheben könnten.

Wurde ein Bezugsrecht vertraglich festgelegt, ist das Sterbegeld kein ‼️Teil des Nachlasses.

Dies bedeutet dann, dass die Sterbegeldversicherung Hinterbliebene vor den Kosten der Bestattung schützt.

Somit ist das Sterbegeld für Hinterbliebene, (wenn sie Hartz IV-Empfänger sind) grundsätzlich pfändungsfrei und darf nicht auf ein mögliches Vermögen, welches sich durch das Erbe ergeben könnte, angerechnet werden.

‼️ E b e n s o verhält es sich im Falle einer I n s o l v e n z, wenn das Bezugsrecht geklärt ist.(betr. Bezugsrecht, wurde im Jahr 2012 festgelegt !)

Der Verstorbene hat keinen Auszahlungsanspruch erworben, da die Sterbegeldversicherung nur im Todesfall ausgezahlt wird.

Dies bedeutet also, dass das Sterbegeld nicht dem Nachlassgericht angezeigt werden muss und somit gegen die Insolvenz geschützt ist. ‼️

Dies verändert sich auch nicht, wenn der Bezugsberechtigte gleichzeitig Erbe des Nachlasses ist. "

Dazu hier auch noch zur Vollständigkeit:

https://www.sterbegeldversicherung.info/ratgeber/sterbegeldversicherung-bezugsrecht/

Ich hoffe es hilft euch noch rechtzeitig und Alles Gute ‼️


Superschelle 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 07:46

Vielen lieben Dank.

hierzu hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahre 2007 (Aktenzeichen VII ZB 47/07) klargestellt,

dass bei einer Versicherungssumme bis 3.579,00 € alle Ansprüche aus der Sterbegeldversicherung unpfändbar sind. Dies folgt aus § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO.

https://www.ra-lsk.de/de/pressebericht-detail/items/was-geschieht-mit-der-sterbegeldversicherung-im-insolvenzfall.html


correcta  27.07.2020, 15:27

Hier geht es aber um die Summe zu Lebzeiten... Versicherungsnehmer hatte Insolvenz angemeldet.
Aber der Fragestellt fragt ja als bezugsberechtigter, da die Person ja bereits verstorben ist.
Dazu steht ja unten, Zitat: "Hinzu kommt, dass es Möglichkeiten gibt, die Ansprüche aus der Sterbegeldversicherung insolvenzfest zu machen, beispielsweise durch Einsetzung eines unwiderruflichen Bezugsberechtigten, der sich um die spätere Bestattung zu kümmern hat. Dies muss jedoch vor Beginn der Insolvenz erfolgen."
Was ja nicht mehr möglich ist.
Allgemein ist eine Sterbegeldversicherung ja nur eine Lebensversicherung und es wird solch eine schriftliche Erklärung bestimmt nicht vorab gegeben haben?
Womit die Versicherung bestimmt pfändbar ist.

Andri123  27.07.2020, 15:56
@correcta

Ja, das dachte ich auch. Das Urteil ist also nicht unbedingt übertragbar.

Im Par. 850b ZPO wörtlich steht aber nur "Ansprüche aus LV, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers.. ". Und der Bezugsberechtigte hat Ansprüche aus der LV.

Tja, da wird der Fragesteller wohl doch den Insolvenzverwalter fragen müssen.

Gaenseliesel  27.07.2020, 16:07
@correcta

Super Nachtrag 👍denn damit habt ihr Zwei (wohl) tatsächlich recht 🙏

🙋

Gebt die Police an den Bestatter , dann rechnet der dieses zweckgebundene Geld direkt mit der Versicherung ab.