Ich will ein Haus kaufen, der Verkäufer wird erst im Juli 2016 ausziehen, wie wird die unentgeltliche Nutzung bis Ende Juni im Kaufvertrag korrekt formuliert?
4 Antworten
Für solche Sachen zu formulieren wird der Notar doch bezahlt und ohne den kommst Du ohnehin nicht aus. Komm ja nicht auf die Idee, so etwas außerhalb des Notarvertrags zu vereinbaren. Das wäre formnichtig.
Die anderen Antworter haben ja schon sehr viel gutes geschrieben, aber noch eine Ergänzung von mir.
Sehr wichtig erscheint mir, dass eine Formulierung aufgenommen wird, dass sich der Verkäufer einer Räumung unterwirft, wenn der Auszug nicht pünktlich erfolgt. Nicht, dass ihr noch eine Räumungsklage durchführen müsst, wenn er nicht auszieht. Würde Euren Einzug um 3 Monate verschieben.
SMNeu:
Eine sichere Vertragsgestaltung gehört zu den Amtspflichten des Notars.
Dennoch ein Versuch, ein unverbindlicher Formulierungsvorschlag:
"Der Verkäufer verpflichtet sich, das Kaufgrundstück bis spätestens 31. Juli 2016 besenrein zu räumen und an den Käufer samt Haus- und Garagenschlüssel und Objektunterlatgen, wie ..., .zu übergeben. Bis zu diesem Tag nutzt der Verkäufer das Objekt.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgrundstücks geht erst mit dem Tage der Übergabe auf den Käufer über.
Treten vom Vertragsabschluss bis zur Übergabe (= Gefahrenübergang) Mängel auf, so muss der Käufer trotz des vereinbarten vollständigen Ausschlusses von Sachmängeln und -ansprüchen das Kaufgrundstück nicht abnehmen und bezahlen und kann sich durch einfache schriftliche Erklärung vom Vertrag lösen ohne Rücksicht darauf, ob der Mangel erheblich ist oder nicht.
Was die bis zur Übergabe angefallenen Kommunalabgaben und die Energiekosten anbelangt, wird folgendes vereinbart: ...
Der Kaufpreis ist am Tag der Übergabe zur Zahlung fällig."
Es folgen vertragliche Regelungen für den Fall des Verzugs der Kaufpreiszahlung und der Löschung des Eigentums-Verschaffungs-Vormerkung, = Auflassungsvormerkung im Falle Vertragsrücktritts durch den Käufer.
Vielen Dank. Die Antwort ist sehr hilfreich. Der Notar hatte im ersten Entwurf des Kaufvertrags formuliert: "Das Haus wird dem Verkäufer zur unentgeltlichen Nutzung bis zum 30. Juni 2016 zur Verfügung gestellt. Dies wurde in der Kaufpreisfindung berücksichtigt". Da freut sich das Finanzamt natürlich!
Wenn du sie ohnehin im Kaufvertrag einschließen willst, der ja notarieller Beurkundung bedarf, kannst du den Vertrag auch vom Notar erstellen lassen, der über entsprechende Textmuster verfügt, und musst dir nicht selbst den Kopf zerbrechen.